Bauverbot für Zweifamilienhaus
Ein Antragsteller wollte ein Zweifamilienhaus in Perading bauen. Doch der Gemeinderat Seeon-Seebruck untersagte den Bau im Außenbereich. Foto dpa
Landratsamt und Gemeinderat Seeon-Seebruck verweigern Ausnahme für Wohnbebauung
Seeon-Seebruck – Bauen im Außenbereich ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Für den Bau eines Zweifamilienhauses in Perading hingegen, kann laut Baugesetzbuch keine Ausnahme erteilt werden. Demnach widerspräche eine Bebauung mit Wohnnutzung den Darstellungen des Flächennutzungsplanes, in dem die Flä