Bauverbot für Zweifamilienhaus

Ein Antragsteller wollte ein Zweifamilienhaus in Perading bauen. Doch der Gemeinderat Seeon-Seebruck untersagte den Bau im Außenbereich. Foto dpa

Ein Antragsteller wollte ein Zweifamilienhaus in Perading bauen. Doch der Gemeinderat Seeon-Seebruck untersagte den Bau im Außenbereich. Foto dpa

Landratsamt und Gemeinderat Seeon-Seebruck verweigern Ausnahme für Wohnbebauung

Von Gabi Rasch

Seeon-Seebruck – Bauen im Außenbereich ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Für den Bau eines Zweifamilienhauses in Perading hingegen, kann laut Baugesetzbuch keine Ausnahme erteilt werden. Demnach widerspräche eine Bebauung mit Wohnnutzung den Darstellungen des Flächennutzungsplanes, in dem die Flä

Mittwoch, 1. Juli 2026

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