Seeon-Seebruck – Bauen im Außenbereich ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Für den Bau eines Zweifamilienhauses in Perading hingegen, kann laut Baugesetzbuch keine Ausnahme erteilt werden. Demnach widerspräche eine Bebauung mit Wohnnutzung den Darstellungen des Flächennutzungsplanes, in dem die Fläche als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist und nicht als Baufläche. Außerdem – so die Darstellung des Baugesetztes – komme es durch die gewünschte Wohnbebauung zu einer Splittersiedlung.
Vor diesem Hintergrund hat der Seeon-Seebrucker Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einen Vorbescheidantrag einstimmig abgelehnt.
„Uns sind da
die Hände gebunden“
Aufgrund der gegenwärtigen Wohnungsnot hatte der Grundstücksbesitzer in der Gemeindeverwaltung einen Vorbescheidantrag zum Bau eines Zweifamilienhauses zu Wohnzwecken von weichenden Erben in Perading eingereicht. Nach Angaben der Verwaltung hatte im Vorfeld das Landratsamt Traunstein dazu keine zusätzliche Einzelbebauung in dem Weiler in Aussicht gestellt. Insofern sei es gegenüber dem Antragsteller nicht fair, ihm seitens des Gemeinderats Hoffnungen zu machen, räumte Gemeinderat Sepp Daxenberger (CSU) ein. „Uns sind da die Hände gebunden, weil das Landratsamt ganz klar Nein sagt“, argumentierte auch Martha Gruber (FW).
Wie Bürgermeister Martin Bartlweber (FW) erklärte, habe die Gemeinde zusammen mit dem Antragsteller bereits im Sommer vergangenen Jahres erstmals nach Lösungen einer möglichen Bebauung gesucht. Die Möglichkeit, die Rätin Manuela Kral (CSU) in die Diskussion warf, die bestehende Hofstelle auszubauen, in der bis zu fünf Wohnungen möglich wären, lehnt der Antragsteller jedoch ab. Er sehe hier die Eigentumsverhältnisse kritisch für die folgenden Generationen, argumentierte er in der Sitzung, in der ihm mit Einverständnis des Gemeinderats das Wort erteilt wurde.
Als Satzung einstimmig beschlossen wurde hingegen im Rahmen der jüngsten Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung die Flächennutzungsplanänderung und ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan zugunsten einer PV-Freiflächenanlage in Pattenham. Auf einer 3,4 Hektar großen landwirtschaftlichen Fläche soll eine PV-Anlage errichtet werden, Die Anlage soll Strom für 1000 Drei-Personen-Haushalte produziert können.
Einig war sich der Gemeinderat auch darin, eine Wohnung in der Traunsteiner Straße in Seebruck in eine Ferienwohnung umzuwidmen. Laut Antragsteller fehle ihm die Zeit, die Wohnung regelmäßig zu nutzen. Deshalb soll sie nun als Ferienwohnung angeboten werden. Die Verwaltung hatte dazu erklärt, dass es in dem Haus bereits zwei Ferienwohnungen gebe und eine dritte zulässig sei, weil sie untergeordnet sei und eine touristische Ausnutzung in der Lage für sich spräche.
Der Bauantrag für einen Neubau eines Carports mit vier Stellplätzen und Abstellfläche in Luging für Fahrzeuge von Feriengästen, wurde ebenfalls einstimmig abgesegnet. Bekannt gegeben wurde, dass der Gemeinderat einen Durchführungsvertrag zur geplanten PV-Anlage in Pattenham (siehe oben) genehmigt habe.
Des Weiteren wurde das Gremium und die Öffentlichkeit darüber informiert, dass die Bauarbeiten für die Erneuerung der Straßenentwässerung in Pattenham an die Firma Schneckenpointner in Waging am See vergeben wurden. Die Firma Ledermann wurde für die Erstellung eines Markterkundungsverfahrens im Gigabit-Förderprogramm des Bundes beauftragt. Im Anschluss soll ein entsprechender Förderantrag gestellt werden.
Bauarbeiten
vergeben
Für die Anschaffung einer neuen Tragkraftspritze für die Freiwillige Feuerwehr Seebruck wurden im laufenden Haushalt entsprechende überplanmäßige Ausgaben eingestellt.