Breitbrunn – Die Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamts Rosenheim hatte für die Jahre 2015 bis 2022 die Rechnungsprüfungen der Gemeinde Breitbrunn überprüft.
Die Ergebnisse wurden Ende vergangenen Jahres mit der Verwaltung besprochen, der Gemeinderat bekam daraufhin Gelegenheit, den Bericht einzusehen. In der jüngsten Sitzung ging Geschäftsleiter Thomas Wagner ausführlich auf den Prüfungsbericht ein.
Bürgermeister Anton Baumgartner ließ dann einzeln über die Feststellungen abstimmen. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Personalressourcen soll die Haushaltssatzung früher verabschiedet werden. Unter dem Punkt VIII „Bestandsverzeichnisse“ merkten die Prüfer aus dem Landratsamt an, dass die Verwaltungs- und Personalkosten bei den Abwasserbeseitigungs- und Wasserversorgungsanlagen nur im vierjährigen Turnus der Wirtschaftlichkeitsberechnungen ermittelt und angesetzt, jährlich aber nicht im Haushalt durchgebucht werden. Diese Kosten sollen im Zuge der zur Verfügung stehenden Personalressourcen künftig jährlich ermittelt und auch im Haushalt im Nachhinein entsprechend umgebucht werden.
Auch wurde seitens des Landratsamtes angemahnt, dass die Verwaltung die kalkulatorischen Kosten hinsichtlich der Investitionskostenumlage für den Abwasser- und Umweltverband berechnet habe. Dies solle sich ändern. Künftig soll die Verwaltung die Kosten vom Verband ohne eigene Berechnung übernehmen.
Moniert wurde auch, dass am Friedhof die Hinweise auf Öffnungszeiten fehlen. Der Friedhof wird, so der einstimmig gefasste Beschluss des Gemeinderates, im Sommer von 7 bis 22 Uhr und im Winter von 8 bis 17 Uhr offen sein. Entsprechende Schilder werden an den Eingängen angebracht.
Ein weiterer Punkt betraf die Gebührenkalkulation für den Friedhof. Die alte datiert noch aus dem Jahr 2018 und soll zeitnah neu kalkuliert werden. Auch sollen die Pauschalsätze bei der Feuerwehrkostensatzung an das aktuelle Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetages angepasst werden.
Die Rechnungsprüfungsstelle monierte, dass die erforderliche regionale Streuung der Anbieter sowie eine ausreichende Anzahl an vergleichbaren Angeboten nicht in jedem Fall eingehalten wurde. Dies werde man künftig stärker beachten, beschloss der Gemeinderat, verwies aber auch auf die zum 1. Januar dieses Jahres geänderten Vergaberichtlinien.
Ein weiterer Kritikpunkt war die fehlende Bauhof-Dienstanweisung. Diese soll mittelfristig ausgearbeitet und erlassen werden. Was die Bestandsaufnahme der VG-Kasse in den Räumen der Geschäftsstelle betrifft, habe die Prüfungsstelle festgestellt, dass die Kasse „in Ordnung“ war, hob Wagner hervor. „Auch bei der Prüfung der Zahlstellen ergaben sich keine Auffälligkeiten.“ Zudem wurde die Prüfung „durch den hohen Digitalisierungsgrad der Aktenführung“ erleichtert.
Insgesamt wurde der Gemeinde eine geordnete Finanzlage bescheinigt. Auch seien die Ordnungsmäßigkeit der Verwaltungstätigkeit sowie ein hoher Kenntnisstand der einschlägigen Vorschriftenlage gegeben.
Wagner zitierte aus dem Bericht: „Die Verwaltung war stets für Kritik und Veränderungsprozesse offen und motiviert, diese sofort umzusetzen. Auch wirken die Verwaltungsprozesse klar organisiert und die Mitarbeiter gut in die Arbeitsabläufe integriert.“
Der Gemeinderat anerkannte ebenfalls die gute Arbeitsleistung der Verwaltung während des Prüfungszeitraums und nahm die Zusammenfassung des öffentliche Prüfungsergebnisses zur Kenntnis.elk