Reit im Winkl – Mit verschiedenen Satzungsänderungen beziehungsweise Satzungsneuerlässen befasste sich der Gemeinderat Reit im Winkl in seiner vergangenen Sitzung. Dabei ging es um eine Änderung der Beitragssatzungen für Wasser und Kanal ab 1. Juli. Ebenfalls beschlossen wurden der Neuerlass der Kurbeitragssatzung und die Änderung der Fremdenverkehrsbeitragssatzung mit Wirkung vom 1. Dezember. Schließlich erließ das Gremium eine neue Stellplatzsatzung, die ab 1. Oktober in Kraft tritt.
Überholte
Prognosen
Bürgermeister Matthias Schlechter (CSU) informierte darüber, dass die Wassergebühren seit 1. Juli 2022 bei 1,90 Euro pro Kubikmeter liegen und die Grundgebühr für die überwiegend vorhandenen kleinen Zähler mit einer Nenngröße von bis zu 2,5 Kubikmetern bei 91 Euro im Jahr. In dem auf vier Jahre festgelegten Kalkulationszeitraum hätten sich aber erhebliche Abweichungen zu den ursprünglichen Prognosen ergeben. Um die sich ergebene Unterdeckung zu korrigieren, sei der Zeitraum auf drei Jahre verkürzt worden. Zukünftig werde wieder von einem vierjährigen Kalkulationszeitraum ausgegangen.
Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband habe bei der Kalkulation der Wassergebühren in Zusammenarbeit mit der Finanzverwaltung drei verschiedene Varianten erstellt, bei denen jeweils auch die Grundgebühren erheblich angehoben werden müssten, um alle Nutzer der Wasserversorgung angemessen an den entstehenden Kosten zu beteiligen. Ausgegangen werde von einem durchschnittlichen Gebührenbedarf in den nächsten vier Jahren von rund 595000 Euro pro Jahr.
Die Verwaltung schlage dem Gemeinderat vor, die Grundgebühren angemessen und damit deutlich anzuheben, um insbesondere große und dauerhafte Nutzer im Ort angemessen zu berücksichtigen. Dies sei bei der vorgeschlagenen Variante 3 mit einer Wassergebühr von 2,54 Euro pro Kubikmeter und einer Grundgebühr von jährlich 180 Euro der Fall. Gerhard Grünbacher (Freie Wähler) plädierte dagegen für die Variante 2 mit 2,67 Euro beziehungsweise 150 Euro, um die Nutzer mit einem verhältnismäßig geringen Verbrauch nicht übermäßig zu belasten.
Der Rat beschloss mit einem Verhältnis von zwölf zu zwei Stimmen (Gegenstimmen von Grünbacher und Georg Weber (Freie Wähler) die Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung in der Fassung mit einer Verbrauchsgebühr von 2,54 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers. Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit einem Nenndurchfluss von bis zu 2,5 Kubikmetern pro Stunde 180 Euro im Jahr, bei bis zu sechs Kubikmetern 450 Euro und bei über sechs Kubikmeter 720 Euro.
Im Wesentlichen ähnlich verfahren wurde beim Erlass der Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Hier liegt die Verbrauchsgebühr seit dem 1. Juli 2021 bei 1,91 Euro pro Kubikmeter Abwasser und die Grundgebühr für kleine Zähler bei 98,40 Euro im Jahr. In dem weiterhin vierjährigen Turnus wird von einem durchschnittlichen Gebührenbedarf von rund 665 000 Euro pro Jahr für den Betrieb der Kläranlage, von fünf Pumpstationen und einem Kanalnetz von rund 47 Kilometern Schmutzwasserleitung ausgegangen.
Der Gemeinderat beschloss bei ebenfalls zwei Gegenstimmen von Grünbacher und Weber die Variante mit einer Einleitungsgebühr von 2,27 Euro pro Kubikmeter Abwasser. Bei den Grundgebühren wurden die gleichen Preise wie die vorhin bei der Wasserabgabesatzung genannten beschlossen. Beide beschlossenen Satzungen treten am 1. Juli 2025 in Kraft.
Ebenfalls auf der Tagesordnung standen der Neuerlass der Kurbeitragssatzung und die Änderung der Fremdenverkehrsbeitragssatzung. Bürgermeister Schlechter verwies darauf, dass durch die Einnahmen daraus die hohen Aufwendungen für den Tourismusbereich zum größten Teil finanziert würden. Auch hier seien die Kosten enorm gestiegen – vor allem die Personal- und die Sachkosten. Der kommunale Prüfungsverband habe eine daher notwendige Anpassung der Beitragssätze gefordert. Bereits in einer Sitzung im April seien diese dann beschlossen worden, und nun lägen die Entwürfe für die neuen entsprechenden Satzungen vor. Aus Gründen der Rechtssicherheit wurde die Kurbeitragssatzung neu erlassen und vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. Demnach beträgt der Kurbeitrag ab 1. Dezember 2025 drei Euro (derzeit 2,70 Euro) und für Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten sechsten bis zum 16. Lebensjahr 1,50 Euro. Der jährliche Kurbeitrag für Zweitwohnungsbesitzer beträgt ab dem 1. Januar nächsten Jahres 90 Euro, für Kinder und Jugendliche 45 Euro.
Übernachten wird
zehn Cent teurer
Ebenfalls einstimmig beschloss der Gemeinderat die Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrags mit einer Erhöhung des Beitrags je Übernachtung von derzeit 0,39 Euro auf 0,49 Euro ab 1. Dezember 2025.
Weiter beschlossen wurde einstimmig die Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung). Über die Herstellung, Anzahl und Gestaltung von Stellplätzen hatte die Gemeinde 2019 eine Satzung erlassen. Nun lag ein neues Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetags vor, dem dabei entsprochen wurde. So sind beispielsweise bei Wohngebäuden zwei Stellplätze je Wohnung vorgeschrieben.