Grassau/Rosenheim – Es waren harsche Vorwürfe, die ein Aktivist der Rosenheimer Antifa-Gruppe „noRopression“ nach der Anti-AfD-Demo am 30. November 2024 in Grassau gegen die Polizei erhob. „Ich wurde mit dem Kopf gegen die Wand der Hefter-Halle geknallt“, berichtete er im Gespräch mit der Chiemgau-Zeitung: „Das nächste, woran ich mich erinnere: Dass ich mit Handschellen am Boden liege.“ Die Zigarette, die er vor dem Zugriff der Beamten im Mund hatte, habe er im Hals gespürt. Antifa-Mitstreiter Leo Maier, ein Augenzeuge der Festnahme, beschrieb den Polizei-Einsatz als „vollkommen übertrieben und extrem brutal.“
„Versuch der
Einschüchterung“
Die Version der Polizei hörte sich vor einem guten halben Jahr anders an. „Der Mann hat versucht, sich Zugang zum Saal der AfD zu verschaffen. Wir hatten den Auftrag, die Durchführung dieser Veranstaltung genauso abzusichern wie zuvor die Anti-Rassismus-Demo“, berichtete Marcus Roth, Erster Polizeihauptkommissar der Polizeiinspektion Grassau, gegenüber der Chiemgau-Zeitung: „Der Störer wurde entfernt und hat sich so gewehrt, dass die Polizei Anzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte erstattete.“
Die Antifa-Organisation vermutet öffentlich eine Racheaktion der Polizei. Links-Aktivistin Janina König, die die Festnahme beobachtet haben will, sagte: „Dass nun gegen den Aktivisten ermittelt wird und nicht gegen die gewalttätigen Beamten ist ein Skandal!“ Sogar der Rosenheimer Bundestagsabgeordnete der Linken, Ates Gürpinar, stellt sich in der Mitteilung von „noRopression“ auf die Seite der Antifa-Aktivisten. Die Anzeige gegen den Aktivisten sei „getrost als Einschüchterungsversuch im Kampf gegen Rechts zu werten.“
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Rosenheim ergaben offenbar ein anderes Bild. „Die zuständige Staatsanwältin hat mit Verfügung vom 6. Februar gegen den Angeschuldigten Anklage beim Amtsgericht Rosenheim – Strafrichter – wegen des Verdachts des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte erhoben“, teilt Oberstaatsanwalt Rainer Vietze auf Anfrage der Chiemgau-Zeitung mit. Noch detaillierter werden die Vorwürfe vom nun zuständigen Amtsgerichts Rosenheim geschildert.
„Dem Angeklagten liegt zur Last, sich des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in zwei Fällen strafbar gemacht zu haben. Am 6. Juli 2024 und 30. November 2024 soll er jeweils im Rahmen von Gegendemonstration gegen AfD-Kundgebungen versucht haben, eine Polizeikette zu durchdringen beziehungsweise zu umgehen und sich dadurch gegen polizeiliche Maßnahmen zur Wehr gesetzt haben“, schreibt Richter Stefan Tillmann vom Amtsgericht Rosenheim auf Anfrage. Die öffentliche Hauptverhandlung ist für den 2. Juli 2025 um 10 Uhr angesetzt worden.
Laut Gesetz reicht der mögliche Strafrahmen für nachgewiesenen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß Paragraf 113 Abs. 1 StGB von „einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren“. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Richter Tillmann ist „über eine etwaige Klage des Angeklagten gegen die Polizei nichts bekannt.“
Was sich an jenem 30. November aus seiner Sicht abspielte, hatte der kurzzeitig in Gewahrsam genommene Student im Gespräch mit der Chiemgau-Zeitung erklärt. Er sei mit einem Plakat mit der Aufschrift „Keine Ruhe den Rechten“ über einen Grünstreifen zwischen die erste Schutzkette der Polizeikette und den fünf Beamten vor der Tür gelangt, die sich dann auf ihn gestürzt hätten: „Sie hätten mich doch einfach nur wegschieben können. Ich wollte nur im Rahmen des Versammlungsrechts meine Meinung äußern.“
Keine
ärztliche Hilfe
Der junge Mann beschwerte sich dann auch vehement darüber, dass nach seiner Gewahrsamnahme erst nach mehrmaligem Bitten ein Arzt zu ihm gekommen sei: „Ich habe unter Schwindel, Übelkeit und Kopfschmerzen gelitten und musste die ganze Zeit Handschellen tragen.“ Von den Polizisten sei er als „Simulant“ bezeichnet worden, obwohl er vermutlich eine „leichte bis mittlere Gehirnerschütterung“ erlitten habe. Aus Sicht der Polizei war es dagegen eine „gezielte Provokation“. Wessen Version nach Meinung des Richters der Wahrheit entspricht und welche Konsequenzen das hat, wird sich am 2. Juli am Amtsgericht in Rosenheim zeigen.