Vorwürfe gegen die Verwaltung

von Redaktion

Bernauer Bürgermeisterin Irene Biebl-Daiber kontert Kritik in der Causa Hitzelsberg

Bernau – Soll der Bund Naturschutz am Hitzelsberg Treuhänder über gemeindliche Flurnummern werden? Genau dies sowie keine Überplanung weiterer dortiger Flächen hatte Gemeinderat Sepp Genghammer (Grüne) in einem langen Antrag samt Begründung in der jüngsten Bernauer Gemeinderatssitzung gefordert. Für ihn sei der Bürgerentscheid (BE) bezüglich Hitzelsberg ein Beschluss der Bürger, „dass die Planungshoheit der Gemeinde beziehungsweise späterer Gemeinderäte am Hitzelsberg künftig eingeschränkt werden soll.“ Ein Antrag, den sowohl seine Parteikollegen als auch das gesamte übrige Gremium ablehnten.

„Das ist
eine Frechheit“

Konkret forderte er: Alle sich im gemeindlichen Eigentum befindlichen Flächen am Hitzelsberg sollen an den Bund Naturschutz in Bayern mit beschränkt persönlicher Dienstbarkeit übertragen und alle übrigen im Bürgerentscheid genannten Flächen dürfen nicht weiter überplant werden. Im gleichen Atemzug warf er der Verwaltung vor, „auch nach mehrfachen Anfragen von sich aus nicht tätig“ geworden zu sein und „offensichtlich damit überfordert“ zu sein: „Ein Bürgerbeschluss steht über einem Gemeinderatsbeschluss.“ Von daher wäre „eine Rechtskonstruktion wie vorgeschlagen erforderlich – alles andere wäre eine Missachtung des Bürgerwillens“. Die Replik von Bürgermeisterin Irene Biebl-Daiber (CSU) ließ nicht lange auf sich warten: „Eine Frechheit“ sei es, erstens der Verwaltung vorzuwerfen, untätig und überfordert zu sein. Auch sei die Kanzlei, die die Verwaltung eingeschaltet habe, renommiert. Und drittens dürfe man nicht über Flächen, die im Eigentum Dritter sind, bestimmen. Im Vorausgang hatte die Bürgermeisterin noch erklärt, dass die beauftragte Kanzlei „Spieß und Döring“ von einer treuhänderischen Eintragung des Bund abgeraten habe: „Zu den Aufgaben einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung in der Gemeinde gehört auch der verantwortungsvolle Umgang mit Grundeigentum. Dabei hat die Gemeinde nach Artikel 75 der Gemeindeordnung die Verpflichtung, Grundstücke nur zum Verkehrswert zu veräußern. Eine Übereignung von Grundvermögen oder eine wertmindernde Belastung von Gemeindevermögen darf nur vorgenommen werden, wenn hierfür soziale oder sonstige gewichtige Gründe sprechen.“ Zudem gebe es „keinen sachlichen Grund dafür, dass diese Vermögensverwaltung einer Umweltorganisation übertragen wird, deren Legitimation auf der Grundlage einer eigenen Vereinssatzung basiert. Vielmehr sollte die Gemeinde als Grundstückseigentümerin in eigener Zuständigkeit verantwortungsbewusst entscheiden, in welchem Umfang Maßnahmen zum ökologischen Schutz von Grundstücken am Hitzelsberg vorgenommen werden.“ Als weitere Möglichkeit werde derzeit die vorgeschlagene Unterschutzstellung der Unteren Naturschutzbehörde Rosenheim (UNB) betrachtet. Dabei könnten die ökologisch hochwertigen Flächen zusätzlich durch eine Verfügung unter besonderen Schutz gestellt werden. Das Verfahren soll nach Auskunft der UNB noch dieses Jahr eingeleitet werden. Die Gemeinde wird als Betroffene am Verfahren dann beteiligt und das Gremium darüber informiert werden. „Bei der Unterschutzstellung bleibt die Gemeinde Eigentümerin ihrer Flächen, was rechtlich zu keinen weiteren Bedenken führt.“

Peter Steindlmüller (CSU) betonte, dass der Gemeinderat sehr wohl den Beschluss des BE respektiere und demokratisch agiere. Entsprechend sollte auch Genghammer den Beschluss des Gremiums respektieren und akzeptieren. „Bitte gehen Sie in sich und bestimmen nicht über andere Grundstücke, was künftig dort passieren soll.“ Im Übrigen habe er kein Verständnis für wertmindernde Maßnahmen.

Ulla Zeitlmann (Grüne) stellte klar, dass dies kein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Grüne sei, sondern allein von Genghammer stamme. Dr. Andreas Lang-Ostler (BL) sagte, dass er dem Antrag nicht zustimmen könne. Wäre seinerzeit das Ratsbegehren anders formuliert worden, gebe es keine rechtlichen Schwierigkeiten. Genghammer befand, dass sein Antrag keinesfalls wertmindernd für die Gemeinde sei und verwies auf das Beispiel Kurpark. Bürgermeisterin Biebl-Daiber merkte an, dass die Gemeinde noch nicht Eigentümerin des Grundstücks Kurpark war, als dieses dem Bund treuhänderisch übergeben wurde. Das Grundstück sei erst danach erworben worden.

Grüne
distanzieren sich

Thomas Herian (BL) sagte, auch wenn er kein Jurist sei, wisse er, dass sich eine treuhänderische Übertragung wertmindernd auswirke. Ulla Zeitlmann forderte, die Debatte zu beenden. Dem Antrag schlossen sich bis auf Genghammer und Gerhard Jell (CSU, „Ich wollte noch etwas sagen“) alle an.

Der Antrag Genghammers wurde schließlich mit 1:18 angelehnt.

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