Prien/München – Eigentlich war dieser 14. April ein besonders freudiger Tag für Ludwig Bernhartzeder. Sein Sohn Patrick flog aus seiner Wahlheimat Kanada in München ein.
Also machte sich der Mann aus Prien auf den Weg zum Flughafen. In der Tasche natürlich sein Deutschland-Ticket plus eine Fahrkarte für 18 Euro für den Fernreisenden aus Nordamerika. Gekauft in der MVGO-App der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG), die für den ÖPNV im Großraum München zuständig ist. Mit dem Ticket des Münchner Verkehrsverbunds (MVV) kann man inzwischen sogar bis zum Chiemsee fahren.
Das Problem
beginnt in der BRB
Ludwig Bernhartzeder und sein Sohn Patrick wollten nur bis Rosenheim – und auf der ersten Teilstrecke in der S-Bahn vom Flughafen München zum Ostbahnhof klappte auch alles wie am Schnürchen. Keine Kontrolle, keine Probleme. Dann jedoch stieg das Duo in einen Zug der Bayerischen Oberland- und Regiobahn (BRB) nach Rosenheim.
Eine Schaffnerin kontrollierte die Tickets – und stellte einen „Strafzettel“ über ein sogenanntes Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) von 60 Euro aus. „Sie hat gesagt, dass es zwei Fahrkarten auf meinen Namen gibt und mein Sohn deshalb kein Ticket hat“, berichtet Ludwig Bernhartzeder dem OVB. Dass es zwei Tickets auf den Namen Ludwig Bernhartzeder gab, stimmte tatsächlich. Neben dem Deutschland-Ticket war auch die Handy-Einzelfahrkarte für den Sohn auf seinen Namen ausgestellt. Aber nur deshalb, weil in der MVGO-App technisch keine Namensänderung möglich ist. Genau deshalb gibt es aber folgenden Hinweis in der App: „Sie können Tickets für Mitreisende erwerben, sofern sie gemeinsam reisen.“ Eindeutig bestätigt wird das auch nochmals in den FAQ‘s der Münchner Verkehrsgesellschaft.
Ludwig Bernhartzeder versuchte, dies der Schaffnerin mitzuteilen – doch diese ignorierte die Hinweise komplett. Interessanterweise nahm sie nicht die Daten des aus Kanada angereisten Sohnes auf, sondern die von Ludwig Bernhartzeder. Wieder daheim angekommen, versuchte Bernhartzeder das Problem erst über den telefonischen Kundendienst der BRB und dann schriftlich mit einer Vorlage aller relevanten Screenshots zu erklären. Doch die Antwort blieb wegen der vermeintlichen „Rechtmäßigkeit der Beanstandung“ wegen der „geltenden Tarif- und Beförderungs-Bestimmungen“ gleich. Der Name auf dem Ticket müsse geändert sein – wie beschrieben war das jedoch technisch gar nicht möglich. Alles egal, die in Neubrandenburg angesiedelte Beschwerdestelle forderte die Zahlung bis zum 4. Juli 2025 ein. Verbunden mit einer Drohung: „Sollte bis zu diesem Zeitpunkt kein Zahlungseingang festgestellt werden, weisen wir vorsorglich darauf hin, dass die entstehenden Mehrkosten zu Ihren Lasten gehen. Weiterer Schriftverkehr wird nicht geführt.“ Rumms! Ludwig Bernhartzeder wollte den Betrag bei Erhalt des Schreibens erst zahlen, doch dann fand er die Geschichte einfach zu ungerecht.
„Ich fand das einfach komisch und unfair. Sie wollen immer, dass man die Apps nutzt, und wenn man das dann macht, wird man benachteiligt. Wenn ich Tickets beim Automaten kaufe, muss ich doch auch keinen Namen eingeben“, schimpft Ludwig Bernhartzeder. Frustriert wandte er sich an das OVB und wir konfrontierten die BRB mit seiner Geschichte samt allen Screenshots. Nach nur einem Tag kam die Antwort, die alle Angaben des ungerechtfertigt zu einer 60-Euro-Strafe verdonnerten Prieners bestätigte.
„Nach unseren Informationen kann die Personalisierung über die MVGO-App aus technischen Gründen tatsächlich nicht geändert werden, in unserer BRB-App, wie auch in der DB-App, ist dies aber möglich“, schreibt Presse-Referentin Annette Luckner und fügt hinzu: „Dies hat vielleicht bei der Kundenbetreuerin zu der Aussage geführt, dass sie das Ticket nicht anerkennen könne. Wir werden darauf in unseren Schulungen nochmals hinweisen.“
Und was bedeutet diese Aussage für das sogenannte Erhöhte Beförderungs-Entgelt (EBE), das Ludwig Bernhartzeder zahlen soll? „In dem beschriebenen Fall hätte die Kundenbetreuerin die Fahrtberechtigung anerkennen müssen, denn der Herr hatte ein gültiges Deutschlandticket und somit brauchte er nicht zusätzlich eine Einzelfahrkarte. Es war also ersichtlich, dass beide Personen bezahlt hatten. Deshalb ziehen wir selbstverständlich das erhöhte Beförderungsentgelt zurück und entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten“, so Luckner.
Happy-End
und Geld zurück
Warum die Kontrolleurin trotzdem so scharf war, dem Vater-Sohn-Duo eine Strafe aufzubrummen bleibt unklar – denn persönlich profitiert hätte die Frau laut Luckner nicht: „Eine Provision für EBE bekommt unser Personal nicht.“ Ludwig Bernhartzeder freut sich sehr, dass der Ärger ein Ende hat und er die 60 Euro anderweitig verwenden kann.