Gstadt erhält Prüfungszeugnis

von Redaktion

Geordnete Finanzen, aber zahlreiche Nachbesserungen nötig

Gstadt – „In acht Jahren 222000 Buchungen, davon nur 28 Textziffern, die einer Nachjustierung bedürfen, das ist überschaubar,“ konstatierte Geschäftsleiter Thomas Wagner in der jüngsten Sitzung des Gstadter Gemeinderates. Die Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamts Rosenheim hatte für die Jahre 2015 bis 2022 im vergangenen Jahr über einen Zeitraum von knapp fünf Monaten die Rechnungsprüfungen der Gemeinde überprüft. Die Ergebnisse wurden Anfang April mit der Verwaltung besprochen.

Landratsamt
schaut genau hin

In der jüngsten Sitzung ging Geschäftsleiter Thomas Wagner ausführlich auf den Prüfungsbericht ein. Bürgermeister Bernhard Hainz (FWG) ließ dann einzeln über die Feststellungen abstimmen. Das Gremium beschloss, dass die Haushaltssatzung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Personalressourcen früher verabschiedet werden soll. „Eine diesbezügliche Anpassung der Gemeindeordnung erscheint angepasst.“

Unter dem Punkt VIII Bestandsverzeichnisse merkten die Prüfer aus dem Landratsamt an, dass die Verwaltungs- und Personalkosten bei den Abwasserbeseitigungs- und Wasserversorgungsanlagen nur im vierjährigen Turnus der Wirtschaftlichkeitsberechnungen ermittelt und angesetzt, jährlich aber nicht im Haushalt durchgebucht werden. Diese Kosten sollen im Zuge der zur Verfügung stehenden Personalressourcen künftig jährlich ermittelt und auch im Haushalt im Nachhinein entsprechend umgebucht werden. Auch wurde seitens des Landratsamtes angemahnt, dass die Verwaltung die kalkulatorischen Kosten hinsichtlich der Investitionskostenumlage für den Abwasser- und Umweltverband berechnet habe. Dies soll sich ändern. Künftig soll die Verwaltung die Kosten vom Verband ohne eigene Berechnung übernehmen.

Moniert wurde im Prüfbericht auch, dass die Formulierung hinsichtlich der Befreiungen Zweitwohnungssteuer aufgrund geringer Einkünfte nicht korrekt ist. Es entfalle nicht die Steuerpflicht, sondern es werde auf eine Erhebung verzichtet. Der Gemeinderat verständigte sich darauf, dass diese Feststellung künftig zu beachten ist.

Ebenso merkten die Prüfer an, dass die Hundesteuersatzung der Gemeinde nicht der neuen amtlichen Mustersatzung entspricht. Da die Unterschiede der amtlichen Mustersatzung zur Hundesteuersatzung der Gemeinde nicht wesentlich sind und sich bislang auch keine Probleme im laufenden Vollzug der Satzung ergeben haben, stellte das Gremium fest, dass eine Anpassung der Hundesteuersatzung nicht notwendig ist.

Eine Anpassung brauchen hingegen die Pauschalsätze bei der Feuerwehrkostensatzung bezüglich Aufwendungs- und Kostenersatz, Strecken- und Ausrückestundenkosten und Personalkosten.

Was die Defizitvereinbarung Rosi betrifft, so handelt es sich um einen festen Zuschussbetrag, kein kreditähnliches Rechtsgeschäft, sagte Wagner. Dieser wird auf sechs Jahre aufgeteilt und variiert der Höhe nach, da gleichzeitig eine Förderung gewährt wird, die jährlich abnimmt. „Es besteht somit kein Handlungsbedarf.“ Die Rechnungsprüfungstelle monierte auch, dass die erforderliche regionale Streuung der Anbieter sowie eine ausreichende Anzahl an vergleichbaren Angeboten nicht in jedem Fall eingehalten wurde. Dies werde man künftig stärker beachten, beschloss der Gemeinderat, verwies aber auch auf die zum 1. Januar diesen Jahres geänderten Vergaberichtlinien.

Ein weiterer Kritikpunkt war die fehlende Bauhof-Dienstanweisung. Diese soll mittelfristig ausgearbeitet und erlassen werden. Was die Bestandsaufnahme der VG-Kasse in den Räumen der Geschäftsstelle betrifft, so habe die Prüfungsstelle festgestellt, dass die Kasse „in Ordnung“ war. „Auch bei der Prüfung der Zahlstellen ergaben sich keine Auffälligkeiten.“ Zudem wurde die Prüfung „durch den hohen Digitalisierungsgrad der Aktenführung“ erleichtert.

Kasse ist
„in Ordnung“

Insgesamt wurde der Gemeinde eine geordnete Finanzlage bescheinigt. Auch seien die Ordnungsmäßigkeit der Verwaltungstätigkeit sowie ein hoher Kenntnisstand der einschlägigen Vorschriftenlage gegeben. Der Gemeinderat anerkannte ebenfalls die gute Arbeitsleistung der Verwaltung während des Prüfungszeitraums und nahm die Zusammenfassung des öffentlichen Prüfungsergebnisses einstimmig zur Kenntnis.

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