Gstadter Räte ringen um Bauanträge

von Redaktion

„Landwirtschaft und Halle, das zwickt sich“ – Ja nur für das Fahrsilo

Gstadt – Zwei Bauanträge beschäftigten den Gemeinderat Gstadt in seiner jüngsten Sitzung. Ein Bauwerber will auf einem Grundstück im Ortsteil Preinersdorf ein bestehendes landwirtschaftliches Fahrsilo mit den Ausmaßen 24 Meter x 17 Meter zur Lagerung von Hackschnitzeln überdachen. Zudem beantragt der Bauwerber die nachträgliche Baugenehmigung für die an anderer Stelle bereits errichtete Industriezelthalle im Ausmaß von rund 17,5 Meter mal 12,5 Meter.

Geschäftsleiter Thomas Wagner erläuterte den ersten Bauantrag näher, das Bauvorhaben liegt im baurechtlichen Außenbereich nach Paragraf 35 BauGB und überwiegend außerhalb des Geltungsbereiches der Außenbereichssatzung der Gemeinde Gstadt. Der Gemeinderat erteilte diesem Bauantrag einstimmig seine Zustimmung, vorbehaltlich einer Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB und verbunden mit der Auflage, dass „andere als eine landwirtschaftliche Nutzung“ zu untersagen sind und dass eine ausreichende Löschwasserversorgung (Objektschutz) durch den Bauwerber sicherzustellen ist. Wagner ging dann auf das zweite Vorhaben näher ein. Nachträglich soll eine Baugenehmigung für die bereits errichtete Industriezelthalle zur Lagerung von Booten und Anhänger erteilt werden. Das Vorhaben liegt im baurechtlichen Außenbereich, die neue Zelthalle dient der Unterbringung und Lagerung von Booten und Anhänger, somit der Erweiterung des bereits bestehenden Gewerbebetriebes vor Ort und könnte nach Paragraf 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB teilprivilegiert sein. Josef Gartner (FWG) meinte: „Landwirtschaft und Halle, das zwickt sich.“ Dominikus Schneider (FWG) bezeichnete es als „zweischneidiges Schwert.“ Das Landratsamt schiebe dem Gemeinderat hier den schwarzen Peter zu. Christian Summerer (Bürgerliste) wandte ein, dass Hallen in einem Gewerbegebiet doch ok seien. Fliegende Bauten, wie Zelte, dürften, so Gartner, seines Wissens nach in der Regel maximal drei Monate an einem Ort aufgestellt werden, bevor sie als dauerhafte bauliche Anlage gelten und somit eine Baugenehmigung benötigen. Und wer wolle das kontrollieren? Der positiv formulierte Beschlussvorschlag – Zustimmung zum Bauantrag vorbehaltlich einer Teilprivilegierung – stieß auf wenig Gegenliebe. Mit 2:11 endete die Abstimmung, das gemeindliche Einvernehmen wird also nicht erteilt.elk

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