Musikschulgebühren steigen moderat

von Redaktion

Inzeller Gemeinderat stimmt Erhöhung um drei Prozent zu

Inzell – Der Inzeller Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung die Anpassung der Musikgebühren für das kommende Schuljahr mit einer moderaten Erhöhung beschlossen. Musikschulleiter Markus Gromes berichtete über die angenehme Situation nach dem Umzug in die neuen Räume. Zudem wurde der baulichen Erweiterung einer bekannten Holzfirma in der Gemeinde geschlossen zugestimmt.

580 Schüler
an der Musikschule

Markus Gromes, Musikschulleiter der Cajetan-Adlgasser-Sing- und Musikschule Inzell, zog ein positives Resümee nach dem Umzug aus der Grundschule in die neuen Räume der Musikschule. Diese würden sehr gut angenommen, das Unterrichten mache den Musiklehrern sichtlich Spaß und komme bei den insgesamt 580 Schülern ausgesprochen gut an. „Auch der Schulchor läuft sehr gut und das macht uns richtig stolz“, freut sich Gromes.

Durch die Kostensteigerungen insgesamt sei es notwendig geworden, die Gebühren für das Schuljahr 2025/26 neu anzupassen. Die Einnahmen aus Gebühren der Sing- und Musikschule Inzell wurden neu kalkuliert, und das Ergebnis trug Gromes nun dem Gemeinderat vor. Es werde notwendig sein, die Gebühr für das kommende Schuljahr um durchschnittlich drei Prozent anzuheben. Die Gebühren der Musikschule Inzell wurden letztmalig 2024 angepasst. Eine Erhöhung betrifft allerdings nicht alle Bereiche. So bleiben beispielsweise der Grundkurs, das Klassenmusizieren, der allgemeine Gastschulbeitrag für Schüler außerhalb der Gemeinde, der Volksliedchor und die Zehnerkarte für Erwachsene von der Gebührenerhöhung unberührt.

Bürgermeister Michael Lorenz unterstrich die Maßnahme: „Eine moderate Erhöhung ist notwendig, denn dadurch können wir die Kosten für die Gemeinde auf einem angemessenen Niveau halten, und für jeden Einzelnen ist das erschwinglich und tragbar.“ Der Gemeinderat stimmte geschlossen für die leicht erhöhten Gebühren ab dem Schuljahr 2025/26.

Nächster Punkt war der Bauantrag zur Erweiterung einer bestehenden Lagerhalle in der Traunsteiner Straße 81. Die Antragsteller planen einen Anbau an die Halle mit einer Erweiterung von elf mal sieben Metern und einer Höhe von 5.98 Metern mit Flachdach im Anschlussbereich an die bestehende Halle. Im Bebauungsplan wurden die Baugrenzen der bestehenden Halle mit den Abmessungen von acht mal 25 Metern festgelegt. Die Erweiterung der Halle ordnet sich dem Zwischenbau und der Haupthalle wesentlich unter. Aufgrund der fortgesetzten Expansion des Betriebs ist eine zusätzliche überdachte Lagerfläche dringend erforderlich. Die Fläche muss dabei aus betrieblichen Gründen an die bestehende Lagerhalle angegliedert sein, besonders wegen ungewöhnlich langer Lagerware.

Erweiterung
der Lagerhalle

Im Bebauungsplan ist eine seitliche Wandhöhe des Verbindungsbaus zur Bestandshalle im Bereich des festgesetzten Flachdachs von 5.50 Metern festgesetzt. Die geplante Erweiterung weist jedoch eine seitliche Wandhöhe von 5.98 Metern auf und liegt damit unter der bereits als Befreiung genehmigten Dachhöhe des Verbindungsgangs von 6.18 Metern. Die Erweiterung der Halle ordnet sich dem Zwischenbau und der Haupthalle unter. Zum Anschluss an das Flachdach muss das Dach unter das Flachdach laufen. Die Überschreitung der festgesetzten Höhe wurde bereits mit der Genehmigung vom 2. Februar 2022 befreit. Die Belange des Orts- und Landschaftsbilds werden dadurch in keiner Weise beeinträchtigt. Der Befreiung von den Baugrenzen, dem Höhenbezugspunkt und der maximal zulässigen Wandhöhe im Bebauungsplan wurde zugestimmt, und keiner der Gemeinderäte hatte Einwände gegen den vorgelegten Bauantrag.

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