Rimsting – Ja, aber mitnichten so: Auf so gut wie überhaupt keine Gegenliebe ist der Wunsch eines Bauherren für die Erweiterung seines Reiheneckhauses in Hanglage in Rimsting gestoßen. Fast geschlossen lehnte der Gemeinderat seine Änderungswünsche ab. Hauptsächlicher Kritikpunkt war dabei die äußere Gestaltung, die der Rat in gleich mehreren Punkten ablehnte. Auch wenn das Gremium dem Wunsch nach mehr Wohnraum durchaus aufgeschlossen gegenübersteht.
„Totales
Durcheinander“
Als „ortsplanerisch so nicht vertretbar“, lehnte der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung das Vorhaben mit der Gegenstimme von Georg Heindl (CSU) ab. Eingereicht hatte der Antragsteller einen Bauantrag für die Umgestaltung und Erweiterung eines bestehenden Reiheneckhauses in der Straße Am Hang. „Hierzu soll im Kellergeschoss eine Einliegerwohnung errichtet und im Außenbereich eine neue Hanggarage angebaut werden“, so die schriftliche Vorlage. „Das ist ja von außen ein totales Durcheinander. Was hat sich der Architekt bloß dabei gedacht? Da ist auch egal, wo es steht“, kommentierte Mary Fischer (Freie Wähler) und Monika Walter (Grüne) befand: „Das ist optisch wirklich nicht gelungen.“ Hinsichtlich der gewünschten Wohnraumerweiterung und des allgemein geäußerten Verständnisses erklärte sie, dass der Antragsteller schließlich gewusst habe, dass er sich den Teil eines Dreispänners gekauft habe. Das sei ja „praktisch ein Flachdach“, kritisierte Thomas Schuster (CSU) die geringe Dachneigung des geplanten Anbaus und Thomas Friedrich (SPD) warnte vor möglichen Garagenflutungen, wenn die neu geplante Hanggarage so gebaut und dem nächsten Starkregen-Szenario ausgesetzt sei. „Ich hab schon erlebt, dass weiter oben die Tiefgaragen vollgelaufen sind“, so Friedrich. Auf überhaupt keine Gegenliebe stieß auch die angedachte Außentreppe in Form einer Wendeltreppe, die, wie Regina Feichtner von der Verwaltung erklärte, zu der Einliegerwohnung führen soll. Diese neue kleine Wohnung sei für eine Pflegekraft geplant, so Feichtner. Zur Historie des Gebäudes wurde seitens der Verwaltung erklärt, dass dieses bei seiner Errichtung bereits Befreiungen durch das Landratsamt Rosenheim erfahren habe. Konkret handelte es sich dabei zum einen um eine Abweichung vom Bebauungsfenster bezüglich des Baukörpers, der Balkon befinde sich vollkommen außerhalb des Baufensters. Bei den neu eingereichten Plänen seien es aktuell die angedachten Garagen und die Erweiterung des Balkons. Dieser soll dann durch eine Außentreppe direkt mit dem Garten verbunden werden, da sich die Hauptaufenthaltsräume im Obergeschoss befinden, was der Hanglage geschuldet sei.
Kritik an der
Außentreppe
Mit der Gegenstimme von Georg Heindl beschloss das Gremium den so eingereichten Antrag abzulehnen, aber dem Antragsteller mit auf den Weg zu geben, dass sein Vorhaben mit einer geänderten Planung erneut eingereicht werden kann. Die Befreiung für die damit verbundene GFZ-Überschreitung auf 0,37 werde aber in Aussicht gestellt.