Drei Wohneinheiten für Blindau

von Redaktion

Gemeinderat Reit im Winkl reagiert auf Wohnraumnot

Reit im Winkl – Im Ortsteil Blindau von Reit im Winkl sind derzeit Wohngebäude mit maximal zwei Wohnungen zulässig. Der Gemeinderat beabsichtigt, dies auf drei Wohnungen zu erhöhen und beschloss in seiner jüngsten Sitzung die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans „Blindau“.

Vorgabe aus
dem Jahr 1990

Bürgermeister Matthias Schlechter (CSU) erläuterte, dass im Bebauungsplan Blindau aus dem Jahr 1990 bestimmt worden sei, dass das Bauland als „Allgemeines Wohngebiet“ im Sinne der Baunutzungsverordnung festgesetzt ist. Nach den damaligen Bestimmungen seien im Allgemeinen Wohngebiet Wohngebäude mit maximal zwei Wohnungen zulässig gewesen. Den entsprechenden Paragrafen gebe es aber inzwischen nicht mehr.

Aktuell liegt der Verwaltung ein Antrag für eine zweite Wohneinheit in einer Doppelhaushälfte vor. Da auch die andere Doppelhaushälfte über eine Wohneinheit verfügt und lediglich das Gebäude, nicht jedoch das Grundstück real geteilt ist, muss für die dritte Wohneinheit der Bebauungsplan geändert werden. Eine diesbezügliche Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans sei nicht möglich, da diese die sogenannten Grundzüge der Planung berühre.

Der Gemeinderat habe sich bereits für die Bildung der dritten Wohneinheit ausgesprochen und sich im Rahmen der Änderung der Fremdenverkehrssatzung bereits vor Jahren dazu entschieden, pro Anwesen drei Wohneinheiten zuzulassen. Jedoch beinhalte ein Großteil der alten Bebauungspläne noch die maximale Anzahl von zwei Wohneinheiten. Sukzessive sollten die Bebauungspläne dem erklärten Willen des Gemeinderats angepasst werden.

Als Begründung für eine Änderung des Bebauungsplans „Blindau“ führte Bürgermeister Schlechter aus, dass sich bereits im Jahr 2021 der Gemeinderat dafür entschieden habe, die maximale Anzahl der Wohneinheiten im Geltungsbereich der Fremdenverkehrssatzung auf drei zu erhöhen. Dementsprechend solle nun auch im Bebauungsplangebiet Blindau die Errichtung von drei Wohneinheiten ermöglicht werden.

Diese Entscheidung fuße auf dem wesentlichen Bedürfnis Einheimischer, bezahlbaren Wohnraum zu finden. „In einer Analyse zur sozial verträglichen Bodennutzung für Reit im Winkl vom Juli 2020 wurde der zusätzliche Bedarf ermittelt. Die Gefahr ist, dass aufgrund des fehlenden Wohnraums zum einen die für das Gemeindeleben wichtigen Bevölkerungsgruppen noch vermehrter als bisher wegziehen“, sagte Bürgermeister Matthias Schlechter. Eine Nachverdichtung durch die Erhöhung der Wohneinheitenbeschränkung von zwei auf drei Wohneinheiten im Bestand solle zu einer Entspannung der Situation führen. Es werde daher vorgeschlagen, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Blindau“ je Wohngebäude maximal drei Wohneinheiten zulässig sind.

Außerdem sollen Wohngebäude und einzelne Wohneinheiten gemäß Baunutzungsverordnung nur für Dauerwohnen zulässig sein, also nicht für Zweitwohnsitze. Das dazu notwendige Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Blindau könne im sogenannten beschleunigten Verfahren gemäß Baugesetzbuch durchgeführt werden.

Einstimmiger
Beschluss

Der Rat beschloss einstimmig die Einleitung des Verfahrens zur sechsten Änderung des Bebauungsplans „Blindau“. Zugleich beauftragte er die Verwaltung, das Verfahren einzuleiten und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag mit Regelungen zu Bauverpflichtung und Kostenübernahme vorzubereiten.

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