Chieming – Zwei Bauvorhaben wurden in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats einvernehmlich genehmigt. So erhielt der Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Eglseer Straße 1b die Zustimmung zur Befreiung von mehreren Festsetzungen des Bebauungsplans „Weißkreuzäcker“. Dabei handelt es sich um Überschreitungen der Firstrichtung, der Dachdeckung, der Außenverkleidung sowie der Baugrenze. Bürgermeister Stefan Reichelt betonte vor der Beschlussfassung: „Vor Baubeginn ist eine Abstimmung mit der Wasserversorgung zur Harter Gruppe bezüglich der Wasserhausanschlussleitung erforderlich.“
Reichelt wies darauf hin, dass der Bebauungsplan „Weißkreuzäcker“ eigentlich vorschreibt, dass der First jeweils parallel zur Längsseite des Hauptgebäudes verlaufen muss, die Dachdeckung aus naturroten Ziegeln bestehen muss und die Außenverkleidung ausschließlich aus einer senkrecht angeordneten, überluggten Holzschalung aus heimischen Hölzern zulässig ist. „Das Gebäude soll aus energetischen Gründen nach Süden ausgerichtet sein, wodurch sich eine Verschiebung nach Norden ergibt. Die Abstandsflächen werden vollständig auf dem eigenen Grundstück eingehalten. Die Baugrenze wird überschritten, um die südliche Grundstücksfläche besser nutzen zu können. Im Grundstück ‚Eglseer Straße 1b‘ verläuft die Wasseranschlussleitung für das Grundstück ‚Eglseer Straße 3‘. Bei Baubeginn muss diese verlegt werden“, erklärte der Bürgermeister.
Auch der Bauantrag für den Anbau eines Kaltwintergartens sowie eines Gartenhauses mit Freisitz und Geräteraum auf dem Grundstück Manholding 13a im Ortsteil Manholding wurde vom Gemeinderat genehmigt. Die Zulässigkeit dieses Vorhabens richtet sich nach der Außenbereichssatzung „Manholding“. zaa