Rimsting – Bei einem Anwesen im Gartenweg in Rimsting will ein Antragsteller seine Garage aufstocken, um dort zusätzlichen Wohnraum für die Familie zu schaffen. Da die Garage aber als Grenzbebauung ausgeführt ist, Wohnraum aber als Grenzbebauung unzulässig ist, wurde beim angrenzenden Nachbarn eine Abstandsflächenübernahme beantragt. Der Nachbar stimmte zu und auch der Rimstinger Gemeinderat hatte keine Bedenken.
Da das Grundstück baurechtlich im Innenbereich liegt und durch die Aufstockung Wohnraum über Garagenraum entstehen soll, ist das Landratsamt Rosenheim die übergeordnete Genehmigungsbehörde. „Es handelt sich um einen typischen Fall von Innenraumverdichtung zur Schaffung neuen Wohnraums, der hier auch noch durch die eigene Familie genutzt werden soll“, so die Verwaltung zum Sachverhalt. Zustimmung fand auch die angedachte Errichtung einer Außentreppe, um künftig in das Obergeschoss der Garage zu gelangen. daa