Ferienwohnungen im Wohngebiet genehmigt

von Redaktion

Gemeinderat von Seeon-Seebruck will Grundsatzentscheidung für Ausnahmen

Seeon-Seebruck – Wo lasse ich wie viel Nutzung als Ferienwohnung zu? Dieser Frage ging der Seeon-Seebrucker Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung nach. Diskussionsgrundlage war ein Bauantrag zur Nutzungsänderung einer bestehenden Wohneinheit in eine Ferienwohnung in Seebruck Graben.

Der Antragsteller möchte eine Wohneinheit im hinter liegendem Gebäude des QR Quartier Chiemsee Hotel als zusätzliches Appartement als Erweiterung zum Hotel nutzen. Aktuell verfügt das Hotel an der Uferpromenade über elf Appartements.

Nach dem sich das Vorhaben in einem „WA“ (Allgemeines Wohngebiet) befindet, in dem Ferienwohnungen ausnahmsweise zulässig sind, hatte die Verwaltung vorgeschlagen, eine Nutzungsänderung zu genehmigen. Gleichzeitig wies die Gemeindebehörde aber auch darauf hin, dass Ausnahmen in einem ausgewogenen Verhältnis zur Regelung stehen müssten. Durch die Zulassung einer Ferienwohnung werde die Gebietstypik eines Wohngebietes weiterhin noch gewährt und die Anzahl von Ferienwohnungen würde den Bereich nicht überwiegend prägen. Eine Zweckbestimmung des allgemeinen Wohngebietes bleibe weiterhin noch gegeben. Insofern könnte die erforderliche Ausnahme laut Baugesetzbuch erteilt werden und eine Nutzungsänderung wäre damit bauplanungsrechtlich möglich.

Ermessenshalber könnte der antragsgegenständlichen Ferienwohnung auch deshalb zugestimmt werden, da sich diese unmittelbar an der Uferpromenade befinde und hier ohnehin nicht mit bezahlbaren Wohn-Mietpreisen zu rechnen sei. Anmerkung der Verwaltung: Ähnliche Anträge wurden bisher regelmäßig positiv beschieden.“

Nach dem die Verwaltung in ihrer Stellungnahme auch angeregt hatte, für die Gemeinde Seeon-Seebruck einen entsprechenden Grundsatzbeschluss zu fassen, um der Zulässigkeit von Ausnahmen bei künftigen Anträgen gerecht zu werden, drängte sich die Frage über die weitere Entwicklung der Umnutzungen von Wohnraum in Ferienwohnungen auch bei Michaela Losbichler (Grüne) und Sepp Daxenberger (CSU) auf.

Daxenberger forderte Bürgermeister Martin Bartlweber (FW) auf, dem Gemeinderat einen Vorschlag für eine Grundsatzentscheidung zu unterbreiten, über den dann diskutiert werden sollte: „Wir müssen endlich Nägel mit Köpfen machen“, so Daxenberger.

Bürgermeister Bartlweber warnte davor, dass nicht alles über einen Kamm geschoren werden könne: „Wir können kein 08/15-Konzept drüberlegen“, erklärte Bartlweber.

Nach Auffassung von Dritter Bürgermeisterin Dr. Christine Kosanovic (FW) überwiege im vorliegenden Fall das Interesse des Unternehmens (QR Quartier Chiemsee Hotel). Hier handle es sich um einen bereits eingeführten Betrieb, der seine Immobilie nutzen möchte. „Ich finde, hier befinden wird uns noch gerade so im grünen Bereich.“ Das sah offenbar auch das übrige Gremium so und genehmigte den Antrag. ga

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