Höcke-Video auf Facebook kommentiert

von Redaktion

Amtsrichter verurteilt zu 3000 Euro Geldstrafe

Traunstein Wegen Kommentierens eines Videos, das einen Auftritt von Björn Höcke nach seiner Verurteilung aufgrund des Verwendens der Losung „Alles für Deutschland“ zeigt, muss ein 36-jähriger Arbeiter aus Traunstein 3000 Euro Geldstrafe zahlen.

Wie das Amtsgericht Traunstein mit Richterin Barbara Dallmayer gestern feststellte, war dem Angeklagten bekannt, dass es sich bei den Worten um eine Losung der SA und somit um ein Kennzeichen der verbotenen NSDAP handelt.

Der Traunsteiner hatte das Posting, versehen mit seinem Kommentar „Alles für Deutschland“, auf Facebook gestellt. Es war nach Worten des Gerichts dort jedenfalls am 29. August 2024 noch ohne Zugangsbeschränkung zu sehen und damit für eine nicht überschaubare Zahl von Personen frei zugänglich.

Das Amtsgericht hatte zunächst auf Antrag der Staatsanwaltschaft im Februar 2025 einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 30 Euro wegen des Verwendens verfassungswidriger und terroristischer Organisationen erlassen. Der 36-Jährige legte Einspruch ein.

In der gestrigen Verhandlung beschränkte er sein Rechtsmittel auf die Höhe der Strafe. Damit wurde der Schuldspruch rechtskräftig. Im Urteil blieb es bei der Geldstrafe aus dem Strafbefehl. kd

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