Neue Trinkbrunnen für Grabenstätt

von Redaktion

Frisches Leitungswasser für alle – Gesundheit und Umweltschutz im Fokus

Grabenstätt – Der Gemeinderat hat sich einstimmig für die Installierung von zwei öffentlichen Trinkbrunnen ausgesprochen. Als Standorte sind der Bereich an der frisch sanierten alten Schule in Erlstätt (entstehender Dorfplatz) und der Grabenstätter Marktplatz vorgesehen. Mit diesem Beschluss wurde die Gemeindeverwaltung zugleich damit beauftragt, die entsprechenden Förderanträge nach dem heuer vom Freistaat Bayern neu aufgelegten Sonderprogramm „Kommunale Trinkbrunnen“ vorzubereiten und einzureichen.

Förderung durch
den Freistaat

Die Mittel für die Vorfinanzierung beziehungsweise für den Eigenanteil sollen laut Bürgermeister Gerhard Wirnshofer (BG/FW) im Nachtragshaushalt 2025 beziehungsweise im Haushalt 2026 bereitgestellt werden. „Öffentliche Trinkbrunnen an frequentierten Plätzen oder Wegen bieten eine gute Möglichkeit, auf den Wert des Lebensmittels ,Leitungswasser‘ sowie auf die Notwendigkeit des Trinkwasserschutzes hinzuweisen“, warb Bürgermeister Wirnshofer vor der Beschlussfassung. Ihm zufolge wirke das Bereitstellen von kühlem, frischem Trinkwasser auch belebend und trage zur allgemeinen Gesundheitsvorsorge bei. Laut dem Gesetz habe die öffentliche Hand, insbesondere die Gemeinden, die Aufgabe, diesem Auftrag nachzukommen, so der Rathauschef.

Von Vorteil sei, dass der Freistaat Bayern die Errichtung von bis zu zwei Trinkbrunnen pro Gemeinde fördere. Die Zuwendung betrage 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beziehungsweise bis zu 10000 Euro pro Trinkbrunnen-Projekt. Im Zuge der noch anstehenden Außenanlagengestaltung am sanierten alten Schulhaus in Erlstätt, wo ein einladender Dorfplatz entstehen soll, würden sich laut Wirnshofer Synergieeffekte ergeben.

Als Ausführungsart für die Trinkbrunnen kämen beispielsweise Stein- oder Edelstahlsäulen infrage. Auch ein Brunnen in Form eines Kunstwerks sei denkbar. Für Details zur Ausgestaltung sei es noch zu früh, da es zunächst einmal nur um eine Grundsatzentscheidung gehe, so Wirnshofer. Das Wasser würde nur laufen, wenn jemand trinken möchte. Der Wasserverbrauch wird also auf ein Minimum reduziert. Automatische Spülintervalle verhindern das Verkeimen des Wassers, und in der kalten Jahreszeit wird der Trinkbrunnen stillgelegt.

Zuwendungsfähig sind ihm zufolge die Kosten für die Planung und Errichtung der Trinkbrunnen mit der dazugehörigen Installation sowie geregelter Zu- und Ableitung. Gefördert werden auch Ausgaben in Verbindung mit der Erstellung und Errichtung der notwendigen Informationstafeln. Nicht förderfähig sind hingegen die Betriebs-, Wartungs- und Reparaturkosten.

Zwölf Jahre
muss es laufen

Eine Förderungsauflage ist auch, dass ein Trinkbrunnen von der Gemeinde mindestens zwölfeinhalb Jahre betrieben und unterhalten werden müsse. Laut Wirnshofer werden die Kosten eines Brunnens mit rund 8000 bis 10000 Euro veranschlagt – ohne Montage und Fracht. Hinzu kämen noch die Herstellung des Betonfundaments, der hydraulische Anschluss sowie der Entwässerungsanschluss. Diese Vorarbeiten könnten zum Teil auch von der Gemeinde als Bauherr, sprich vom gemeindlichen Bauhof, erledigt werden.

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