Chieming – In der jüngsten Gemeinderatssitzung hat Verwaltungsrat Ewald Mayer über einen Beschluss aus der vorausgegangenen nicht öffentlichen Sitzung informiert.
Der Gemeinderat hat die Wasserleitungsbauarbeiten im Bereich der Ortsstraßen Landstraße in Egerer und Irmingardstraße in Egerer gemäß Vergabevorschlag des „Ingenieurbüros Dippold und Gerold“ aus Prien vom Juli an die „Firma Alfons Danner Bau GmbH“ in Traunreut gemäß deren Angebot vom Juni in Höhe von 265384 Euro beauftragt.
Fünf Stellungnahmen
sind eingegangen
Das Gremium hat die Bauleitplanung zur 51. Änderung des Bebauungsplanes Egerer zur Ausweisung eines Baugrundstücks an der Poststraße in Egerer einvernehmlich auf den Weg gebracht. Bereits im Februar und April wurde der Entwurf der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes gebilligt. Mittlerweile wurde der Satzungsentwurf im Amtsblatt und auf der Gemeinde-Website veröffentlicht und den Trägern öffentlicher Belange die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt, sagte Bürgermeister Stefan Reichelt.
Fünf Stellungnahmen zur Bauleitplanung sind bei der Gemeinde eingegangen. „Das Straßenbauamt Traunstein hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich das Bauvorhaben im Einwirkungsbereich der Straßenemissionen befindet. Künftige Forderungen auf Erstattung von Lärmsanierungsmaßnahmen durch den Straßenbaulastträger können daher gemäß Verkehrslärmschutzrichtlinien durch den Eigentümer nicht geltend gemacht werden“, hieß es.
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Landwirtschaft, hat sich in seiner Stellungnahme positiv dafür ausgesprochen, dass auf die Festsetzung von Bäumen erster Ordnung verzichtet wird. „Aus landwirtschaftlicher Sicht wird das Vorhaben jedoch weiterhin abgelehnt“, so Reichelt. Die Untere Bauaufsichtsbehörde verwies auf eine frühere Stellungnahme. „Vodafone Deutschland GmbH“ hat darauf hingewiesen, dass die im Planbereich befindlichen Telekommunikationsanlagen zu schützen beziehungsweise zu sichern sind. Sie dürfen nicht überbaut und die vorhandenen Überdeckungen nicht verringert werden.
Das Wasserwirtschaftsamt wies auf die Notwendigkeit hin, Starkniederschläge und deren potenzielle Auswirkungen auf das Planungsgebiet zu berücksichtigen sowie die Abwasserentsorgung im Trennsystem sicherzustellen. „Es wird empfohlen, bei Bodenauffälligkeiten das Landratsamt zu informieren“, sagte Reichelt.
Das Gremium wurde darüber informiert, dass der Errichtung einer Tiefgarage zugestimmt wurde. Bezüglich Grundflächenzahl wurde ergänzt: „Tiefgaragen dürfen auch außerhalb der überbauten Grundstücksflächen errichtet werden. Voraussetzung ist, dass über der Decke der Tiefgarage eine Überdeckung von mindestens 60 Zentimetern (gemessen ab Oberkante Tiefgaragendecke bis Oberkante Gelände) dauerhaft gewährleistet ist. Die Überdeckung ist mit einem wasserdurchlässigen Aufbau aus Vegetationssubstrat und standortgerechter Bepflanzung zu versehen, der einen wirksamen Beitrag zum Regenwasserrückhalt leistet. Die Fläche ist dauerhaft zu begrünen und zu unterhalten. Begrünte Tiefgaragendecken, die diese Anforderungen erfüllen, gelten nicht als überbaute Flächen im Sinne der Grundflächenzahl und können unabhängig von der nach Baunutzungsverordnung zulässigen Überschreitung zusätzlich zulässig sein.“
Auswirkung von
Starkregen prüfen
Weitere 23 Träger öffentlicher Belange hatten keine Einwendungen oder keine Stellungnahme abgegeben. Auf Grundlage des von der „Planungsgruppe Strasser GmbH“ aus Traunstein erarbeiteten Entwurfes hat der Gemeinderat die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Egerer“ als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan ist erneut auszulegen und die Träger öffentlicher Belange nochmals zu beteiligen, sagte Bürgermeister Reichelt abschließend.