Breitbrunn – In seiner jüngsten Sitzung hatte der Gemeinderat über einen Bauantrag zur Überdachung des bestehenden Boots- und Fahrzeugabstellplatzes zu beschließen. Im Verlauf des Tagesordnungspunktes wurde das Bauvorhaben dem Gemeinderat eingehend vorgestellt. Baurechtlich liegt das Grundstück im Innenbereich und dürfte aufgrund der umliegenden Bebauung mit einem Mischgebiet vergleichbar sein, so der Bauamtschef.
Vorgesehen sei vom Bauwerber die Errichtung einer Überdachung im Ausmaß von rund 56 Quadratmetern zwischen einem bestehenden Ausstellungsraum und einer im Westen des Grundstücks bereits vorhandenen Doppelgarage.
Vorgelegt wurde nun ein Bauantrag für die Errichtung einer Überdachung in Holzständerbauweise sowie eines flachgeneigten Pultdachs mit einer Dachneigung von zwei Prozent. Das Besondere an diesem Pultdach ist, dass es die Attika (wand- oder mauerartige Erhöhung der Außenwand) vom Flachdach des angrenzenden Ausstellungsraums sowie die Traufe (untere Kante am Dach eines Gebäudes) des Satteldachs der angrenzenden Doppelgarage überragt.
Ein Lageversatz im südlichen Bereich gegenüber der bestehenden Garage sowie dem bestehenden Ausstellungsraum ist vorgesehen, so das Ansinnen des Bauwerbers. Im südlichen Bereich können die Abstandsflächen auf Eigengrund eingehalten werden, für den nördlichen Bereich liegt eine Zustimmung des betroffenen Nachbarn zur Abstandsflächenübernahme vor, so das Fazit. Die Nord- und Südseite der Überdachung sollen gemäß Bauantrag offenbleiben.
Gemäß Baugesetzbuch ist für Bauvorhaben im Innenbereich das Einfügen in die Umgebungsbebauung grundsätzlich erforderlich. Da es von der Gemeindeverwaltung durchaus kritisch gesehen wird, erfolgte mit den Bauwerbern, Bürgermeister Anton Baumgartner und der Gemeindeverwaltung vor geraumer Zeit ein Gespräch. In dem Zusammenhang wurde festgestellt, dass die Gebäudelängen insgesamt das übliche Maß bei geringem Abstand zur nördlichen Grundstücksgrenze überschreiten. Eine baurechtliche Einschätzung könne dazu nicht abgegeben werden und somit obliege es der Beurteilung des Landratsamts. Ebenso werden die unterschiedlichen Dachformen, insbesondere wegen des Höhenversatzes, kritisch gesehen. Zur optischen Verbesserung könnte sich das Plenum eine Verschalung vorstellen, die sich auch über den bestehenden Ausstellungsraum mit einer Sichtlinie als Oberkante erstreckt. Ebenso wurde das Detail der Anbindung der geplanten Überdachung an die Garage in gestalterischer Hinsicht zur Überlegung angeregt. Da von Seiten der Bauherren bislang keine geänderten Unterlagen beigebracht wurden, hatte der Rat über den bisher vorliegenden Bauantrag zu entscheiden. Nach Beratung wurde dem Bauantrag in der vorgelegten Form das gemeindliche Einvernehmen erteilt, wobei das Landratsamt gebeten wird, auf eine optisch ansprechendere Lösung hinzuwirken. wak