Carport liegt jenseits des Baufensters

von Redaktion

Prien – Die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Siggenham West“ zur Errichtung eines Carports Am Mitterweg kam in der jüngsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses zur Sprache. Wie Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG) erläuterte, liege der 15 Quadratmeter große Carport nicht in dem vom Bebauungsplan definierten Baufenster. Da es Bezugsfälle gebe, könne man einer Befreiung zustimmen. Zudem halte er die Vorgaben der Stellplatzsatzung nicht ein, da er nur mit einem Abstand von 0,5 bis 1,57 Metern zur Grundstücksgrenze geplant sei. Eine Befreiung davon sei zu vertreten, da er offen sei und eine Sicht zur Straße besitze. Das Gremium erachtete den Fall ebenso und erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einhellig. wp

Artikel 1 von 11