Einfamilienhaus darf verändert werden

von Redaktion

Prien – Die Tektur zur Errichtung eines Schuppens war Thema in der jüngsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses. Wie Thomas Lindner von der Bauverwaltung erläuterte, solle bei dem im Dezember 2022 genehmigten Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses Folgendes geändert werden: Der Fußboden soll um 30 Zentimeter abgesenkt, die Laufrichtung der Treppe geändert, anstelle der Einliegerwohnung solle eine Ferienwohnung im Dachgeschoss entstehen und am nördlichen Grundstück ein Schuppen errichtet werden. Das Vorhaben füge sich weiterhin ein, so Lindner. Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einhellig.wp

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