Prien – Die Nutzungsänderung einer Einzimmerwohnung in eine Ferienwohnung in der Seestraße war Thema bei der jüngsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses. Wie Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG) erklärte, sei die nähere Umgebung als allgemeines Wohngebiet definiert, in dem dies ausnahmsweise zulässig sei. Gaby Rau (Die Grünen) meinte, es gebe mittlerweile Gemeinden, die dies verbieten würden, da so Wohnraum verloren ginge. Thomas Lindner von der Bauverwaltung sagte, dies sei schwierig. Man müsse dazu für das Gebiet einen Bebauungsplan aufstellen und in diesem ein reines Wohngebiet festsetzen, in dem die Nutzung von Ferienwohnungen beschränkt sei. In einem Mischgebiet sei dies baurechtlich verfahrensfrei, in einem allgemeinen Wohngebiet als Ausnahme möglich. Das seit Januar geltende Modernisierungsgesetz habe in Bayern die Verfahrensfreiheit erweitert. Bürgermeister Friedrich ergänzte, der Bestand an Ferienwohnungen habe sich seit 2020 trotz Umnutzungen insgesamt nicht erhöht, da manche doch wieder als Wohnraum eingesetzt würden. Michael Anner (CSU) erklärte, Prien sei eine Tourismusgemeinde und benötige Ferienwohnungen. Er habe eher ein Problem mit Zweitwohnungen, die größtenteils leer stünden. Das Gremium erteilte dem Vorhaben sein Einvernehmen mit 6:2 Stimmen. Dagegen waren Leonhard Hinterholzer und Gaby Rau (beide Die Grünen).wp