Meldepflicht für Gastgeber

von Redaktion

Bernau – Die Gemeinde Bernau weist eindringlich darauf hin, das die Vermietung von Wohnungen oder Zimmern an Touristen anmeldepflichtig ist. Wer eine Unterkunft entgeltlich bereitstellen möchte, muss dies vorab bei der Gemeinde sowie der Tourist-Info melden. Das Bauamt prüft die rechtlichen Voraussetzungen, zudem besteht laut Kommunalabgabengesetz eine Meldepflicht für touristische Vermietungen. Vermieter müssen sich registrieren und ihre Gäste im elektronischen Meldewesen erfassen. Weitere Infos bietet die Tourist-Info.

Artikel 8 von 11