Seeon-Seebruck – Die Anfrage der CSU-Fraktion des Seeon-Seebrucker Gemeinderats, das Ratsgremium über die zeitliche Abfolge und den Verfahrensstand des laufenden Bebauungsplanverfahrens „Seeon Dorf“ zu informieren, hat sich mit der Tagesordnung in der jüngsten öffentlichen Sitzung überkreuzt. Es lag bereits ein Beschlussvorschlag vor, aus Zeitgründen (Sommersitzungspause) die Verwaltung mit einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zu beauftragen, sobald die kompletten Unterlagen vorliegen. Fehlende Unterlagen werden in den nächsten Wochen erwartet.
Verschiedene
Wohnformen
Mit Ausnahme von Sepp Daxenberger (CSU) wurde der Beschlussvorschlag genehmigt. Gegen seine Stimme wurde auch der damit einhergehende Planentwurf des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens beschlossen. Als Vertreter der CSU-Fraktion hatte Franz Wörndl moniert, dass trotz eines fertigen Bebauungsplanentwurfs vom Januar dieses Jahres bis heute kein Auslegungs- und Einleitungsbeschluss stattgefunden habe. Auch die Informationen auf der gemeindlichen Homepage, dass der Verkaufspreis und die Vergabekriterien ausgearbeitet würden und interessierte Bürger die Möglichkeit hätten, sich für Grundstücke zu bewerben, seien seit einem halben Jahr unverändert.
Wie mehrfach berichtet, soll am Ortsrand von Seeon ein Baugebiet mit verschiedenen Wohnformen ausgewiesen werden. So sind in einem ersten Bauabschnitt insgesamt 14 Einfamilienhäuser und Doppelhäuser für junge Familien angedacht, Mehrfamilienhäuser mit betreutem Wohnen und Pflege in einem zweiten Abschnitt. Sogenannte Hofgemeinschaften (Mehrgenerationenwohnen) sind in einem weiteren und dritten Schritt denkbar. Außer kleineren Ergänzungen, wie einer Aufnahme eines „Sondergebietes Hotel- und Gastronomie“ und dem Ergebnis eines Boden- und Entwässerungsgutachtens sowie einer Verkehrsberuhigung, hat sich am Vorentwurf zwischenzeitlich kaum etwas geändert.
Nach Einschätzung von Bürgermeister Martin Bartlweber (FW) könnte nach der Sommerpause das Ganze eingepreist und die Verkaufspreise festgelegt werden. Sepp Daxenberger echauffierte sich über die Vorgehensweise der Verwaltung. Ihm passe die Herangehensweise überhaupt nicht, wetterte er. Seiner Meinung nach sollte darüber zuvor intern abgestimmt und ein Preis sowie die Vergabekriterien für Einheimische bestimmt werden. Bartlweber erklärte daraufhin, dass erst die entsprechenden Ergänzungen eingepflegt werden müssten, um einen Preis zu bestimmen. „Ich kann keinen Grundstückspreis bestimmen, wenn ich nicht weiß, was das Ganze kostet“, so Bartlweber. Die Zeit der Sommerferien zu nutzen, um die restlichen Unterlagen einzupflegen, wurde ansonsten allgemein begrüßt. Dritte Bürgermeisterin Dr. Christine Kosanovic (FW) stellte fest, dass kaum was Neues dazugekommen sei. „Wir sollten froh sein, dass wir jetzt die Zeit nutzen können.“ Die Bauamtsleitung geht davon aus, dass der Entwurf in zwei bis drei Wochen ausgelegt und sich die Fachbehörden dann daran beteiligen können.
Bei zwei Gegenstimmen wurde auch der Verfahrensstart zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zugunsten eines Umbaus und Sanierung eines Anwesens in der Haushoferstraße beschlossen. Hier handelt es sich, wie mehrfach berichtet, um den Umbau eines Wohngebäudes in ein See-Chalet mit Wellness. Die Vertreter der Grünen, Toni Mayer und Michaela Losbichler, stimmten dagegen. Er sehe das kritisch und befürchte, dass das Vorhaben Schule machen könnte: „Der Erste fangt o und dann kimmt der Nächste.“
Keine Einwände hatte der Gemeinderat zu den Bauanträgen in Seilerberg und in der Aribostraße in Seeon. Der Bauherr in Seilerberg möchte das Bestandsgebäude erhalten und für seine Familie Wohnraum schaffen, ohne weiter Grundfläche zu versiegeln. So soll die Bestandstenne zu Wohnraum umgebaut werden und das Dach im Zuge des aktuellen Energiegesetzes erneuert werden.
Keine Veränderung
des Geländes
In der Aribostraße in Seeon soll durch einen Umbau eines freistehenden Gebäudes ein Wohnraum entstehen und ein Lagerraum für eine Pellets-Heizung. Durch die Anbauten sollte jedoch eine Veränderung des natürlichen und bestehenden Geländes vermieden werden, hieß es. Sollte es doch zu Veränderungen kommen, müsse vor Baubeginn überprüft werden, ob Nachteile für tiefer liegende Grundstücke entstehen.