Missbrauchsverdacht im Sportverein

von Redaktion

Laufende Ermittlungen in Prien – Schutz der Kinder steht an erster Stelle

Prien Der Sportverein ist für viele Kinder und Jugendliche wie ein zweites Zuhause: ein Ort der Gemeinschaft, des Vertrauens und der persönlichen Entwicklung. Doch was, wenn in diesem geschützten Rahmen Kinder und Jugendliche zu Opfern von sexuellem Missbrauch werden?

So einen Fall gibt es jetzt offensichtlich beim TuS Prien. Aktuell ermittelt die Staatsanwaltschaft Traunstein gegen einen inzwischen ehemaligen Trainer des Vereins.

Die Taten an sich sind grundsätzlich fürchterlich. Bei Verdachtsfällen ist das Handeln der Vereine entscheidend: Denn ihre Reaktion kann für die Betroffenen den Unterschied zwischen Hilfe und weiterer Traumatisierung bedeuten. Diese ersten Reaktionen entscheiden darüber, ob der Verein ein sicherer Ort für Kinder und Jugendliche ist oder zu einem System wird, welches mögliche Tatverdächtige schützt. Komplette Sicherheit kann ein Verein nicht garantieren, aber in solchen Situationen kann er zeigen, wie ernst es ihm mit dem Schutz der Heranwachsenden ist.

„Schutz des Kindes
an erster Stelle“

Die Frage, die sich die Sportvereine also stellen müssen, ist deshalb nicht, ob Missbrauch passieren kann, sondern was passiert, wenn es Vorwürfe des Missbrauchs gibt. Ein falsches Wort, ein zögerliches Handeln oder gar der Versuch, den Vorfall unter den Teppich zu kehren, um den Ruf des Vereins zu wahren, kann fatale Folgen haben. „Bis zu einer Aufklärung steht der Schutz von Kindern und Jugendlichen an erster Stelle“, schreibt der Bayerische Landes-Sportverband (BLSV) auf Anfrage der Chiemgau-Zeitung. Der unabhängigen Ansprechstelle „SafeSport“, die sich auf die Sicht der Opfer konzentriert, ist es wichtig, „dass für die Zeit der Untersuchung beziehungsweise eines etwaigen Verfahrens Betroffene geschützt werden, also entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden“. Das wäre laut der Geschäftsführerin Ina Lambert beispielsweise, dass Ämter ruhen. Der BLSV, der in solchen Fällen beratend Vereinen zur Seite steht, geht in eine ähnliche Richtung: „Zur Gefahrenabwehr ist es wichtig, dass vermeintliche Täter keinen Zugang zu Kindern und Jugendlichen haben, denen sie schaden könnten.“ Außerdem betont der Verband, „dass sich Vereine an eine Beratungsstelle wenden sollten, die auf sexualisierte Gewalt spezialisiert ist.“

Der Verband weiter: „Mit einer Vermutung oder einem aktuellen Verdachtsfall sollte man nicht allein bleiben. Beratungsstellen unterstützen dabei, weitere Schritte im Vorgehen zu planen – insbesondere, um den Verdacht zu klären und geeignete Schutzmaßnahmen für Betroffene einzuleiten. Die meisten Stellen bieten auf Wunsch auch anonyme Beratung an.“

Hausverbot für
Beschuldigten

Wie reagierte der TuS Prien darauf? „Nach der Mitteilung von Eltern über einen möglichen Vorfall sexualisierter Grenzverletzung haben wir sofort und verantwortungsvoll gehandelt. Den Eltern wurde von unserer Seite ausdrücklich geraten, die Polizei einzuschalten. Parallel dazu hat der Verein selbst umgehend Kontakt mit den Ermittlungsbehörden aufgenommen“, schreibt die Vorstandschaft des TuS Prien auf Anfrage der Chiemgau-Zeitung.

In der Stellungnahme heißt es weiter: „Ab dem Zeitpunkt der Meldung hatte die beschuldigte Person keinerlei Kontakt mehr zu Jugendspielern im Vereinskontext. In enger Abstimmung mit der Gemeinde Prien als Eigentümerin der Sportanlagen wurde unverzüglich ein umfassendes Hausverbot für die gesamte Sportstätte ausgesprochen, das auch schriftlich dokumentiert wurde.“ Dieses Hausverbot sei im Mai 2025 auf Vereinsinitiative erneuert und auch an externe Stellen außerhalb des Vereins erweitert kommuniziert worden.

Der Verein weist außerdem auf ein vereinseigenes Präventionskonzept hin. Dieses ist online veröffentlicht und prominent unter dem News-Reiter angepinnt. Das Konzept wurde 2022 entwickelt. Darin ist auch ein Beauftragter zur Prävention vor sexueller Gewalt mit Kontaktdaten benannt. An die niedergeschriebenen Abläufe wurde sich laut Verein auch im aktuellen Fall gehalten: „Gemäß unserem Präventionskonzept verfolgen wir eine konsequente Null-Toleranz-Politik gegenüber sexualisierter Gewalt. Bereits bei Verdachtsmomenten greifen bei uns klar definierte interne Abläufe, mit dem Ziel, betroffene Kinder und Jugendliche zu schützen, Übergriffe sofort zu unterbinden und die Situation professionell aufzuarbeiten.“ Dabei sehe das Konzept ausdrücklich vor, „keine Entscheidungen über die Köpfe von Betroffenen oder Eltern hinweg zu treffen“. Der Vorfall sei von Beginn an innerhalb des Vereins transparent kommuniziert worden. Bei mehreren Elternabenden mit der betreffenden Mannschaft waren vereinsinterne Fachleute dabei, die „unter anderem auch in der Präventionsarbeit an Schulen oder in Sportverbänden referieren – teils aus persönlicher Betroffenheit, teils durch berufliche Qualifikation“.

Bevor ein neuer Mitarbeiter beim TuS Prien mit Kindern und Jugendlichen tätig wird, wird ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gesichtet, ein Ehrenkodex unterzeichnet und auf den verantwortungsvollen Umgang mit Nähe, Distanz und Machtverhältnissen im Sport hingewiesen. Auch im aktuellen Verdachtsfall sei dies geschehen.

Unabhängig lassen sich die Angaben des Vereins bisher nicht prüfen. Eine Person schrieb der Redaktion, den verdächtigen Trainer bei Arbeitseinsätzen und als Zuschauer gesehen zu haben. Der Fall sei laut Mitteilung des TuS Prien in der Umgebung und auch landkreisweit in Fußballkreisen bekannt. „Seit Bekanntwerden wurde von uns stets offen und verantwortungsvoll über den Vorgang kommuniziert – selbstverständlich im Rahmen der rechtlichen Vorgaben und unter Wahrung des Persönlichkeitsschutzes aller Beteiligten“, schreibt der Verein weiter.

Neue Tätigkeit
aufgenommen

Nach Informationen der Chiemgau-Zeitung ist der Verdächtige inzwischen bei einem neuen Verein tätig – mit Erwachsenen. Gegen die Person wird bislang nur ermittelt, es gilt die Unschuldsvermutung. Gerade in solchen Fällen ist eine Vorverurteilung zu vermeiden. Was rät der BLSV? „Ein Verdachtsfall von sexualisierter Gewalt in einem Sportverein verunsichert. Zum einen möchte man den Betroffenen schützen, gleichzeitig den Beschuldigten nicht leichtfertig anprangern. An oberster Stelle muss der Schutz von Kindern und Jugendlichen stehen.“ Deshalb gelte in Aufklärungsprozessen als Grundsatz, „so viele Personen wie nötig, so wenig wie möglich einzubeziehen, um das Entstehen von Gerüchten und übler Nachrede zu vermeiden. Bei einem ausgeräumten Verdacht ist die vollständige Rehabilitation der beschuldigten Person das Ziel.“ Dabei liege die Rehabilitierung und soziale Reintegration vor allem an den Führungskräften des Vereins.

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