Diskussion um Durchfahrtsverbot

von Redaktion

Rosenheim zieht Konsequenzen – Traunstein prüft noch

Landkreis Traunstein/Berchtesgadener Land – Egal ob in Frasdorf, Raubling oder Rohrdorf – im Landkreis Rosenheim herrscht momentan Erleichterung: Das Bundesverkehrsministerium hat jetzt eine rechtliche Grundlage geschaffen, dass bei Stau auf der A8 der Ausweichverkehr nicht mehr durch ihre Gemeinden kriechen darf. Erlassen werden die Verbote dort ab 15. August vom Landratsamt Rosenheim. Gelten sollen sie aber nur freitags, samstags, sonntags und an Feiertagen.

Kein Schlaf,
keine frische Luft

„Was ist mit den betroffenen Gemeinden im Landkreis Traunstein?“, fragte uns jetzt eine Leserin aus Grassau. Ein Stau habe zuletzt wieder „abertausende Verkehrsteilnehmer dazu getrieben, in Bernau abzufahren und über Rottau, Grassau, Staudach nach Bergen zu fahren“. An Schlaf, Ruhe oder frische Luft sei nicht zu denken gewesen. „Auch hier im Landkreis Traunstein müssen wir Anwohner geschützt werden.“

Aus dem Traunsteiner Landratsamt heißt es auf Nachfrage der Chiemgau-Zeitung, man „prüfe derzeit sorgfältig, ob und welche Möglichkeiten die neue Rechtslage für unseren Landkreis eröffnet“. Direkt vergleichbar sei die Situation aber nicht, so Mathias Heinrichs vom Landratsamt: „Das Rosenheimer Gebiet hat eine Belastung, die wir aufgrund der Routenführung möglicher Ausweichstrecken in dieser Intensität hier glücklicherweise bislang nicht haben.“ Was Heinrichs wohl damit meint: Von Rohrdorf über Frasdorf bis Bernau verlaufen Ausweichrouten fast parallel zur A8. Im Kreis Traunstein sind die Alternativen weiträumiger.

Hinzu kommt: Die Bundesstraßen 306 und 304, von Siegsdorf über Traunstein und Teisendorf Richtung Freilassing, gelten als fest definierte und ausgeschilderte Bedarfsumleitung der A8. Auch im Landratsamt des Berchtesgadener Landes hat die Chiemgau-Zeitung nachgefragt. Dort sind zumindest Anger und Aufham immer wieder durch „Stau-Flüchtlinge“ geplagt. Die rechtliche Situation zum Erlass von Durchfahrtsverboten sei der Behörde bis zur vergangenen Woche neu gewesen. Deshalb prüfe man und stehe in engem Austausch mit den Kollegen in Rosenheim, so Pressesprecherin Alexandra Rothenbuchner.

Ein offizielles Abfahrtsverbot, wie zeitweise in Österreich, wird es aber auch im Landkreis Rosenheim nicht geben. Mit entsprechender Beschilderung auf der Autobahn und vor den Ortschaften will man dort auf das Durchfahrtsverbot der Ortschaften hinweisen. Ein Schild „Bei Stau auf der Autobahn bleiben“ steht auch schon seit 2022 vor der Ausfahrt bei Piding. Rechtlich bindend ist es aber nicht, eher ein gut gemeinter Ratschlag. Die zuständige Autobahn GmbH erklärte damals auf Anfrage: „Wir wollen mit diesem Schild vermitteln, dass es keinen Zeitvorteil gibt, wenn man die Autobahn verlässt und ‚über die Dörfer‘ fährt.“

LED-Anzeigetafeln sollen künftig frühzeitig über die bindenden Durchfahrtsverbote informieren. Die Kontrollen im Landkreis Rosenheim soll ab Mitte August die Polizei übernehmen „in enger Abstimmung mit der unteren Straßenverkehrsbehörde. Ein personeller Einsatz erfolgt lageangepasst und brennpunktorientiert“, so Daniel Katz, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd.

Zumindest für den Schwerlastverkehr gibt es in den Landkreisen Berchtesgadener Land, Traunstein und Rosenheim aber schon seit 2022 Abfahrtsverbote, zumindest an Tagen mit Blockabfertigung bei Kufstein. So soll verhindert werden, dass Lastwagen Schleichwege über Schleching, Reit im Winkl oder Schneizlreuth nutzen. Ebenfalls seit 2022 gilt für das „Kleine Deutsche Eck“ darüber hinaus ein Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen, mit Ausnahme des regionalen Versorgungsverkehrs. „Das zeigt, dass wir die Verkehrssituation rund um die A8 sehr ernst beobachten“, so Mathias Heinrichs vom Landratsamt Traunstein weiter.

„Wir beobachten
die Situation ernst“

In Tirol oder dem Salzburger Land kennt man die Abfahrtsverbote schon länger. An verkehrsreichen Tagen kontrolliert dort die Asfinag die ausfahrenden Autos – nicht immer mit dem gewünschten Erfolg. Ausweichrouten der Tauernautobahn, wie durch Hallein oder Kuchl, waren zu Zeiten der Tunnelbaustellen südlich von Golling heuer ebenfalls oft verstopft. Das Abfahrtsverbot galt für jene, die kein explizites Ziel im Land Salzburg hatten. Schon die Begründungen „tanken“ oder „Essen gehen“ dürften dementsprechend gereicht haben.

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