Gstadt – Was bringen das Erste und Zweite Modernisierungsgesetz der Bayerischen Bauordnung für die Gemeinde Gstadt am Chiemsee mit sich? Die Gesetze, erlassen am 10. Dezember vergangenen Jahres, haben das Ziel, Bürokratie abzubauen, zu deregulieren und die Verwaltung zu vereinfachen.
Bauamtsleiter Hans-Joachim Kaiser erläuterte das Modernisierungsgesetz, das die bislang geregelte Stellplatzpflicht kommunalisiert. Das bedeute, so Kaiser, dass eine Stellplatzpflicht für Bauherren nur noch dann besteht, wenn die Gemeinde diese in einer Stellplatzsatzung vorgeschrieben hat. Sofern die Gemeinde eine solche erlässt, wird allerdings im staatlichen Recht eine Obergrenze hinsichtlich der Anzahl der Stellplätze festgeschrieben.
„Die Gemeinden enthalten somit nur die Möglichkeit, von den im staatlichen Recht festgeschriebenen Vorgaben nach unten abzuweichen.“ Und: „Die Satzung muss spätestens zum 1. Oktober in Kraft treten.“ Kaiser führte weiter aus, dass die derzeit geltende Stellplatzsatzung der Gemeinde nicht unwirksam werden würde, da die künftige Obergrenze nicht überschritten wird.
„Unsere Stellplatzsatzung datiert aus 2013, sieht für jede Wohneinheit zwei Stellplätze vor.“ Detaillierte Regelungen in Bebauungsplänen sowie statische Verweise auf die derzeit noch gültige Stellplatzsatzung gelten grundsätzlich fort, sagte Kaiser weiter.
Im Rahmen der Überarbeitung sollte aber geprüft werden, ob Regelungen zu einer möglichen Ablöse aufgenommen werden sollen. Des Weiteren können grundsätzlich künftig keine zusätzlichen Stellplätze mehr gefordert werden bei Nutzungsänderungen, dem Ausbau von Dachgeschossen und der Aufstockung von Wohngebäuden, wenn sie zu Wohnzwecken erfolgen. Er, Kaiser, habe deshalb eine Stellplatzordnung entworfen, über die der Gemeinderat spätestens nach der Sommerpause beschließen müsse.
Nach kurzer Debatte verständigte sich das Gremium darauf, einige Passagen zu ändern beziehungsweise zu streichen. So soll beispielsweise die Auflage einer Dachbegrünung gestrichen werden. Ebenfalls abgelehnt wurden Regelungen zu einer möglichen Stellplatzablöse.
Die Änderungen sollen nun eingearbeitet und dem Gemeinderat erneut vorgelegt werden. Ein Vorschlag, dem das Gremium einstimmig seine Zustimmung erteilte.
Ein weiteres Element der Modernisierungsgesetze umfasst auch die Kinderspielplatzordnung, sagte Kaiser. Damit werde „die Verpflichtung zur Schaffung von Kinderspielplätzen kommunalisiert.“ Gesetzlich bestand bislang eine Verpflichtung nach Artikel 7 BayBO bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen, erklärte Kaiser. Künftig können Gemeinden durch Satzung eine solche Pflicht anordnen, allerdings erst bei Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen.
Michael Rappl (FWG) meinte, dass aufgrund des Kostendrucks die Häuser immer kleiner werden. Aber Kinder brauchen Platz zum Spielen: „Warum also nicht?“ Hartmut Distler (FWG) und sein Fraktionskollege Hans Obinger sahen das anders. „Bei uns gibt es viele freie Wiesen“, sagte Distler. „In der Stadt ist das was ganz anderes.“ Gerhard Kreisel (Bürgerliste) urteilte, dass derlei Dinge Privatsache seien: „Man muss nicht alles vorschreiben.“ Mit einer Gegenstimme beschloss der Gemeinderat schließlich, dass es keine Satzung zur Schaffung von Kinderspielplätzen brauche. elk