Neue Regeln für Nutzungsänderungen

von Redaktion

Gemeinderat Marquartstein gibt Ausarbeitung an Bauausschuss

Marquartstein – Um den Verfahrensablauf der Nutzungsänderung zur Ferienwohnung ging es in der letzten Gemeinderatssitzung. Bürgermeister Andreas Scheck (BfM) und Erik Oberhorner aus der Bauverwaltung erläuterten den Sachverhalt: Mit dem Modernisierungsgesetz zur Bayerischen Bauordnung wurde unter anderem auch die Nutzungsänderung unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei gestellt.

Raum für Auslegungen

Ein Gesetz, das offensichtlich Raum für Auslegungen zulässt, was in der folgenden Diskussion auch deutlich wurde. Erik Oberhorner vertrat die Ansicht, dass in Marquartstein im Bebauungsplan geregelt ist, was geht und was nicht. Der Ort ist größtenteils ein allgemeines Wohngebiet, dort ist die Umnutzung einer Wohneinheit in eine Ferienwohnung nur „ausnahmsweise zulässig“. Gar keine Ausnahme könne gemacht werden, wenn ein ganzes Haus zu einem Ferienhaus gemacht werden solle, erläuterte Oberhorner. Der Bürgermeister bat daraufhin, mögliche Ausnahmen näher zu erläutern.

Wenn sich in einem Haus mehrere Wohnungen befinden und in einem Einzelfall eine Wohnung in eine Ferienwohnung umgewandelt werden solle, hätte man bisher Ausnahmen gemacht, so der Bauamts-Mitarbeiter.

Hubert Götschl (BfM) meinte dazu, dass Regeln aufgestellt werden müssten, die dem Gemeinderat die Möglichkeit geben, sachlich zu entscheiden. Andreas Scheck berichtete, dass schon vor Monaten darüber mit dem Achental Tourismus und der Melde-Kontrolleurin geredet worden sei. Bei einer Ferienwohnung müsse die Nutzung nachvollziehbar sein mit dem Meldegesetz und der Kurbeitrag muss entrichtet werden. Hubert Götschl sah darin eine Möglichkeit, eine „Schein-Ferienwohnung“ oder einen Zweitwohnsitz zu verhindern. Erich Fuchs (Grüne/Offene Liste) fragte, ob es Vorgaben gibt, wie lange eine Ferienwohnung maximal als solche genutzt werden darf? Die Antwort war, es muss eine wechselnde Nutzung erkennbar sein und nicht mehr als 120 Tage am Stück vermietet werden. Der Bürgermeister war aber auch der Meinung, falls dies rechtlich möglich ist, könnten Regeln über den Bebauungsplan hinaus aufgestellt werden, wann Ausnahmen genehmigt werden können und wann nicht. Klaus Hell (Bürger für Marquartstein) wies darauf hin, dass es ein Zweckentfremdungsverbot gibt, dabei können die Gemeinden viel selbst entscheiden, aber dazu müssen im Vorfeld klare Vorgaben gemacht werden. Es ging die Aufgabe an die Gemeinderatsmitglieder im Bauausschuss, hierzu eine Ausarbeitung zu erstellen. Genau um dieses Thema der Nutzungsänderung einer Wohnung in eine Ferienwohnung ging es bei einem Antrag im nächsten Tagesordnungspunkt. Es soll eine Wohnung in einem bestehenden Anwesen in der
Loitshauser Straße umgewandelt werden. Es handelt sich bei diesem Ort um allgemeines Wohngebiet. Der Gemeinderat lehnte den Antrag einstimmig ab.

Erik Oberhorner erläuterte den aktuellen Stand zu einem Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport in der Kleinen Ötz. Es wurden diverse Abweichungen besprochen und mit verschiedenen Auflagen das Einvernehmen der Gemeinde mit vier Gegenstimmen genehmigt.

In einem weiteren Tagesordnungspunkt verlas Erik Oberhorner die Chronologie der Änderungen zum Thema „Neuerlass einer Stellplatzsatzung für das Gemeindegebiet“. Vorausgegangen war dazu die Novelle der Bayerischen Bauordnung für das Stellplatzrecht im Rahmen des Modernisierungsgesetzes, die zum 1. Oktober in Kraft treten soll. Aufgrund der weitreichenden Folgen beschloss der Gemeinderat den Punkt zu verschieben, um genau zu prüfen, wie die Änderungen aussehen dürfen, um den rechtlichen Vorgaben zu entsprechen.

Erik Oberhorner verlas drei genehmigte Bauvorhaben, jeweils den Neubau eines Einfamilienhauses an der Pettendorfer Straße, eines Mehrfamilienhauses an der Enzianstraße und die Erweiterung und Umbau eines Bauernhauses in Süssen.

Seit dem Jahr 2017 gibt es in den Ökomodellgemeinden einen gemeinsamen Meldekontrolleur zur Überprüfung und Einhaltung der Kurbeitragssatzung. Die Meldekontrolleurin war bisher bei der Mitgliedsgemeinde Reit im Winkl und hat nunmehr – durch Umzug – das Beschäftigungsverhältnis bei der Gemeinde Bergen aufgenommen.

Zweckvereinbarung geschlossen

Es wurde eine neue Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Bergen und den Gemeinden Bernau, Chieming, Grabenstätt, Grassau, Reit im Winkl, Schleching, Seeon-Seebruck, Siegsdorf, Staudach-Egerndach, Unterwössen, Übersee und Marquartstein geschlossen. Die Gemeinderäte stimmten dem einstimmig zu.

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