Grassau – Die Diskussion über das bestehende Einzelhandelskonzept zum Schutz der Geschäftstreibenden im Zentrum wurde in den vergangenen Monaten kontrovers geführt. Folglich stand das bestehende Konzept auf dem Prüfstand. Die Ergebnisse der Überprüfung des Konzepts von 2017 wurden dem Marktgemeinderat von der Firma CIMA, in Person von Projektleiter Jan Vorholt und Jonas Müller, vorgelegt und zur Beratung gestellt. Mit zwei Gegenstimmen wurde das Einzelhandelskonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept angenommen und in die künftige Bauleitplanung aufgenommen.
Nur zwei
Gegenstimmen
Wie Bürgermeister Stefan Kattari informierte, wurde die Fortführung des 2017 erneut beschlossenen Konzepts im Ortsentwicklungsbeirat mit Vertretern des Vereins „Aktives Grassau“ vorberaten. Dieses soll nun als städtebauliches Entwicklungskonzept in die Bebauungspläne eingearbeitet werden. Kattari verwies auf den Flächennutzungsplan, der neu aufgestellt wurde und als Leitfaden für die Aufstellung von Bebauungsplänen dient. Ebenfalls aufgenommen wird dann das Einzelhandelskonzept mit den beiden Komponenten Standortkonzept und Sortimentskonzept, so Kattari einleitend.
Das Konzept nach acht Jahren zu überprüfen und anzupassen, sei normal. Eine völlige Veränderung des Kurses sei nicht notwendig. Grassau, so Vorholt, habe sehr gute Rahmenbedingungen, eine gute und gesunde Einzelhandelsstruktur und die Ortsmitte sei voller Vitalität. Vorholt sprach von einem Strukturwandel, nicht nur durch den Onlinehandel, sondern auch hinsichtlich der Konsumzurückhaltung. Grassau habe aber zudem touristisches Potenzial.
Bei Neuansiedlungen müsse das Augenmerk auf die Ortsmitte gelegt werden. Mit dem Konzept gebe sich die Gemeinde eine Richtschnur und einen Fahrplan für die nächsten acht bis zehn Jahre. Er warnte vor Einzelfallentscheidungen aus der privaten Wirtschaft. Spielregeln und Rahmengerüst müssten von allen eingehalten werden. Dies wiederum gebe Planungs- und Investitionssicherheit für die Gemeinde, Geschäftsinhaber, aber auch Investoren und sei Grundlage für die Bauleitplanung.
Die Analyse basiere auf der Erfassung des gesamten Einzelhandelssortiments sowie der Verkaufsflächen von insgesamt 9420 Quadratmetern. Seit 2017 verlor die Gemeinde im gesamten Gebiet acht Betriebe und zehn Prozent der Verkaufsfläche. In der Ortsmitte waren es sechs Betriebe mit einem Verlust von 8,5 Prozent der Verkaufsfläche. Positiv zu werten sei, dass eine gute Nachnutzung gefunden wurde und nur ein geringer Leerstand vorhanden ist. Müller verwies auf den neuen Baumarkt. Von den 50 Betrieben befinden sich 29 im Ortszentrum, was die große Bedeutung des Zentrums belege. Qualität und Quantität der Nahversorgung im Ort seien gut, nur der Supermarkt sei veraltet. Hier gebe es Entwicklungspotenziale.
Müller ging zudem auf die Befragungsergebnisse ein. Die Befragten erteilten der Gemeinde eine gute Note von 2,26, wobei viele den Ortskern mit Einkaufen verbinden und auf den gepflegten Zustand verweisen. Es wurden aber auch Lücken aufgezeigt, wie ein fehlendes Angebot für Bekleidung junger Leute, Sportartikel und Schreibwaren. Der Besuchszweck sei Einkaufen und an zweiter Stelle das Nutzen von Dienstleistungen und Gastronomie.
Seit 2017 habe das Fahrrad an Bedeutung gewonnen, so Müller. Die Befragten wünschen sich mehr Sitz- und Spielmöglichkeiten sowie weniger Verkehrsbelastung. Es gebe durchaus Entwicklungspotenziale, wie vielleicht eine Buchhandlung mit Café.
Die Experten schlugen vor, der Sortimentsliste zu folgen. Diese ist aufgeteilt in innenstadtrelevante Sortimente (wie Bekleidung, Blumen, Schuhe, Spielwaren), nahversorgungsrelevante Sortimente (Lebensmittel, Drogeriewaren) und sonstigen Bedarf, der mehr Raum beansprucht (Möbel, Baumarktartikel). Vorholt betonte, dass dieses Konzept nicht von Einzelfallentscheidungen entbinden könne. Eine Grenze von 600 Quadratmetern Verkaufsfläche für die Ansiedlung von Nahversorgungs-Sortimenten im Versorgungsstandort Eichelreuth wie auch in Streulagen sei ratsam. Für die Supermärkte im Ortszentrum gebe es Bestandsschutz, dennoch sollte ein Erweiterungsspielraum eingeräumt werden. Neu aufgenommen wurde auch der Annexhandel, besser bekannt als klassischer Fabrikverkauf. Die Experten gaben dem Gremium zudem ein Maßnahmenprogramm für die Ortsmitte an die Hand, etwa zum Social-Media-Marketing oder zu einem Radverkehrskonzept.
„Mit dem Einzelhandelskonzept und der Stärkung der Ortsmitte sind wir auf dem richtigen Weg“, stellte Zweite Bürgermeisterin Daniela Ludwig (CSU) fest. Bürgermeister Stefan Kattari fügte hinzu, dass dies auch ein Großteil der Betriebe so wünsche. Dr. Winfried Drost (UGL) meinte, es solle ein Zusatz für Ausnahmen bei wirtschaftlichen Notlagen hinzugefügt werden. Laut Vorholt bestünde die Möglichkeit von Einzelfallentscheidungen, allerdings gebe es hier das Problem von Präzedenzfällen. Josef Grießenböck (FW) sah keine großen Veränderungen. Dem stimmten die Fachleute zu. Franz Heuberger (SPD) sah Einzelfallentscheidungen ebenfalls als gut an, forderte aber etwas mehr Flexibilität.
Entscheidungen in
Einzelfällen möglich
Gemäß Klaus Noichl (CSU) könne das Konzept in acht bis zehn Jahren erneut überprüft werden. Etwas mehr Offenheit wünschte sich Franz Pletschacher (BP). Vorholt erklärte, die Einzelfallentscheidung sei weiterhin möglich. Man müsse nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden. Letztlich entschied der Rat mit zwei Gegenstimmen, das Konzept als städtebauliches Entwicklungskonzept aufzunehmen. Mit diesem Beschluss wird das Konzept in künftige Bauleitpläne aufgenommen. Gegen den Beschluss stimmten Dr. Winfried Drost und Franz Pletschacher.