Bodycam-Bilder entscheidend

von Redaktion

Nach einem eskalierten Familienstreit in Breitbrunn wurden zwei Polizisten durch Tritte verletzt. Der aggressive Angreifer (35) kam in eine Klinik. Die Ermittlungen laufen – und ein entscheidendes Beweismittel lieferte eine kleine Kamera an der Uniform.

Breitbrunn/Landkreis Rosenheim – Ein Familienstreit hat am Montagabend vergangener Woche die Polizei Prien auf den Plan gerufen. Und dieser wurde auch noch für die Beamten gefährlich. Denn als sie vor Ort waren, zeigte sich ein 35-Jähriger äußerst aggressiv gegenüber den Polizisten. Wie es in einer Pressemitteilung heißt, warf er einen nicht näher bekannten Gegenstand nach ihnen.

Körperverletzung
und Widerstand

Doch damit nicht genug. Bei seiner Festnahme trat er nach den Beamten. Das hatte zur Folge, dass sie verletzt wurden und sich in ärztliche Behandlung begeben mussten. Sie haben demnach durch die Tritte Prellungen erlitten, wie ein Polizeisprecher in Prien auf Nachfrage erklärt. Sie blieben aber weiterhin dienstfähig.

Der aggressive 35-Jährige kam aufgrund seines psychischen Ausnahmezustandes in eine Fachklinik. Zuvor beschädigte er aber noch die Haftzelle in der Polizeidienststelle in Prien.

Jetzt laufen die Ermittlungen wegen tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Beleidigung sowie Sachbeschädigung. Und einen Teil dazu trägt auch eine sogenannte Bodycam bei, die einer der Beamten getragen hatte.

Solche Bodycams werden von der Polizei in Bayern seit 2019 genutzt. Vorausgegangen war ein Pilotversuch in Augsburg, München und Rosenheim, bei dem für ein Jahr verschiedene Bodycam-Modelle getestet wurden. Getragen werden sie ausschließlich von uniformierten Einsatzkräften. Und das offen und deutlich erkennbar am Oberkörper. Die Kameras sind dabei in einer speziellen Halterung angebracht und können Einsätze als Video aufzeichnen.

Eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd teilt mit, dass die Akzeptanz für die Kameras im Kollegenkreis sehr hoch sei, da alleine schon das Tragen eine deeskalierende Wirkung haben kann. Zudem sind in ihrem Zuständigkeitsbereich „derzeit ausreichend Ressourcen vorhanden, sodass jede Einsatzkraft die Möglichkeit hat, eine Bodycam im Einsatz mitzuführen“. Eine Pflicht zum Tragen gibt es aber nicht.

Die Nutzung ist in Artikel 33 des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) klar geregelt. Die Polizei darf demnach Bild- und Tonaufzeichnungen insbesondere zur Gefahrenabwehr fertigen, wenn das zum Schutz der Beamten oder Dritten erforderlich ist. Der Beamte entscheidet dabei selbst, ob der Einsatz der Bodycam notwendig ist. Sind auf den Aufnahmen strafrechtlich relevante Inhalte aufgezeichnet, können diese auch als Beweismittel der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden. So ist es jetzt auch im Beispiel von Breitbrunn der Fall, wie der Priener Sprecher sagt.

Realistisches
Bild der Situation

Eine Führungskraft der Polizei könne demnach die Aufnahmen selbst ansehen und auswerten, eine Bearbeitung sei aber nicht möglich. Auch einen richterlichen Beschluss braucht es für die Auswertung nicht, wie die Sprecherin des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd hinzufügt.

So können die Bodycams dann im Strafverfahren ein realistisches Bild der Einsatzsituationen liefern, aber auch dafür sorgen, dass sich Polizisten sicherer fühlen.

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