Siegsdorf – Ein ausführliches Programm an Bauleitverfahren beschäftigte den Gemeinderat Siegsdorf in seiner jüngsten Sitzung. Die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Buchenwald-West“ mit der Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung konnte dabei im Parallelverfahren mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Buchenwald-West“ abgehandelt werden.
Nachdem der Bauausschuss den Sachverhalt bereits vorberaten hatte, konnte Bürgermeister Thomas Kamm die Stellungnahmen und die erforderlichen gemeindlichen Erwiderungen in Kurzform fassen. Westlich der Buchenwaldsiedlung, an der Einschleifung von der B306 in den Ortsbereich, möchte der Kreisverband des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) einen neuen zentralen Standort schaffen und dort Platz für Rettungswache, Bereitschaft, Katastrophenschutz, Fortbildung, Kreis-Wasserwacht, Jugend-Rotkreuz sowie entsprechende Unterkünfte und Stellplätzeschaffen.
Wie Kamm erläuterte, gaben im Rahmen der „frühzeitigen Beteiligung“ neun Träger öffentlicher Belange keine Stellungnahme ab, 14 Behörden oder Institutionen meldeten Einverständnis mit den Planungen und elf Träger öffentliche Belange beteiligten sich mit Stellungnahmen oder Einwendungen. Auch eine private Stellungnahme, in der Bedenken zur Lärmbelastung durch Einsatzfahrzeuge, zur geplanten Zufahrtsregelung, zum Erhalt des angrenzenden Sport- und Spielplatzes und zum Fußgängerschutz beim Übergang in die Schlingerstraße aufgeführt wurden, lag vor. Die Verwaltung hatte dazu ausführlich Stellung genommen und die Bedenken des Bürgers an die Planer weitergeleitet.
Der Gemeinderat billigte letztendlich die Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung des weiteren Verfahrens.
Gleiches galt für die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Buchenwald-West, wozu das Gremium ebenfalls einstimmig die gleichlautenden Stellungnahmen billigte und das Verfahren für die nächste öffentliche Auslegung frei gab. Am nordwestlichen Siedlungsrand der Gemeinde, im Bereich der Seelauerstraße sind „Um- und Neubauten im erweiterten Bestand“ geplant. Aufgrund der eingegangenen Bauvoranfrage möchte die Gemeinde nun den rechtskräftigen Bebauungsplan Siegsdorf-Seelau“ anpassen. Die Planungsgruppe Strasser GmbH hat dazu einen Entwurf zur 6. Änderung erarbeitet, der per „beschleunigtem Verfahren“ abgewickelt werden kann.
Die geplanten Einzel- und Doppelhäuser werden in Art und Höhe an die bestehende Bebauung angepasst, die „innere Erschließung“ im Anschluss an die Seelauerstraße ist durch private Verkehrswege zu erschließen.
Der Gemeinderat nahm die Planungen zur Kenntnis und schloss sich der Empfehlung des Bauausschusses an, die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Siegsdorf-Seelau im beschleunigten Verfahren zu beschließen und den Entwurf für die förmliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange freizugeben.
Auch im Ortsteil Molberting sieht die Gemeinde Möglichkeiten, mit einer strukturierten Weiterentwicklung den dringenden Bedarf an Wohnraum in Siegsdorf zu bedienen. Das Planungsbüro Eisenbichler hat dazu einen Entwurf für zwei Doppelhäuser und zwei Einfamilienhäuser erarbeitet. Wie sich im Vorfeld herausstellte, hat sich dabei die Notwendigkeit einer Umweltprüfung ergeben. Der erforderliche Bericht wird von Landschaftsarchitekt Martin Grandl erstellt. Dazu wurden mehrere Gutachten wie eine artenschutzrechtliche Relevanzprüfung, eine Vegetationserfassung und eine Schalltechnische- sowie eine Geotechnische Untersuchung erstellt. Mit den Grundeigentümern wurde ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, der die anteilige Umlage der Kosten regelt.
Die Gemeinde als Teileigentümer hat einen Anteil von 25 Prozent zu tragen und hat sich zudem ein Ankaufsrecht für die neu entstehenden Baugrundstücke gesichert. Der Gemeinderat schloss sich einstimmig der Empfehlung des Bauausschusses an und billigte den Entwurf des Bebauungsplanes „Molberting Süd-Ost“ und gab ihn für die weiteren Verfahrensschritte frei. fkr