Bergen – Die Gebühren für die Abwasserbeseitigung in Bergen steigen. Betrug die Einleitungsgebühr pro Kubikmeter Wasser bislang 1,96 Euro, so werden nun 2,47 Euro fällig. Dies wurde in der jüngsten Gemeinderatssitzung einstimmig beschlossen. Der Erhöhung liegt eine Kalkulation für die nächsten vier Jahre zugrunde, aufgestellt von Kämmerer Peter Maier.
Punktlandung
hingelegt
Als Punktlandung bezeichnete Bürgermeister Stefan Schneider die Gebührenkalkulation der vergangenen vier Jahre. Man lag lediglich um 1,4 Prozent neben den Ergebnissen, was bedeute, dass die Kalkulation stimmte. Die Kosten für die Abwasserbeseitigung setzen sich aus Grundgebühr und Einleitungsgebühr zuzüglich der Verzinsung des Anlagekapitals und der Darlehen zusammen. Hieraus werde ein kalkulatorischer Zinssatz ermittelt. Investitionen sollten über die Grundgebühr abgedeckt werden. Schneider erklärte, dass trotz der Punktlandung eine Anhebung der Gebühren sinnvoll ist, um Steigerungen der Lohn- und Energiekosten abzufedern. Zudem stehen in den kommenden Jahren größere Maßnahmen an. Insgesamt werden 515000 Euro jährlich an Investitionen in den nächsten vier Jahren fällig. Für ihn habe Kontinuität großen Wert, folglich auch in den Investitionen. Laut Schneider stehen Investitionen am Kanalnetz in Holzhausen und bei der Sanierung der Bahnhofstraße im Rahmen der Tiefbaumaßnahmen an.
Auch erinnerte Schneider daran, dass vor vier Jahren die Einleitungsgebühr von 2,33 auf 1,96 Euro gesenkt werden konnte. Dies zeigt, wie sorgfältig die Kosten analysiert werden. Nun müsse die Gebühr um 51 Cent auf 2,47 Euro pro Kubikmeter aufgrund der Kostensteigerungen und anstehenden Investitionen erhöht werden.
Laut Kämmerer Peter Maier besitzen fast 1500 Haushalte in der Gemeinde den kleinen Zähler mit einem Nenndurchfluss bis sechs Kubikmeter Wasser pro Stunde. Hier errechnet sich aufgrund der Investitionen, Darlehen und Verwaltungskosten eine Grundgebühr von 90 Euro pro Jahr. Bislang wurde 60 Euro verlangt. Eingerechnet wurde zudem eine jährliche Verbrauchserhöhung von 0,5 Prozent. Schneider ergänzte, dass dies ausreiche, nachdem in den vergangenen vier Jahren der Verbrauch leicht zurückgegangen ist. 40 Zähler mit dem mittleren Nenndurchfluss von sechs bis zehn Kubikmeter Wasser pro Stunde, aber auch sieben große Zähler mit mehr als zehn Kubikmeter Wasser gebe es in der Gemeinde. Für den mittleren Zähler wird künftig eine Gebühr von 216 Euro (bisher 150 Euro) und für den großen Zähler 360 Euro (bisher 210 Euro) fällig. Beim kleinen Zähler die Jahresgebühr um 30 Euro auf 90 Euro anzuheben, erachtet Bürgermeister Schneider als gerecht, denn hier erreiche man auch diese, die nur wenig Verbrauch haben und nicht ständig vor Ort sind, folglich auch die Zweitwohnungsinhaber. Große Zähler sind in den Häusern mit 20 und mehr Wohneinheiten verbaut. Die Grundgebühr dürfe folglich höher sein, da diese dann auf viele Wohneinheiten umgerechnet werden. Als Beispiel nannte der Rathauschef das Schlackenhaus. Laut Schneider steigt die Belastung durch die Erhöhung um 20 Euro pro Jahr und Kopf.
Rat entscheidet
einstimmig
Einhellig stimmte der Rat der Änderung der Gebührensatzung zu, und damit einer Grundgebühr für den kleinen Zähler von 60, für den mittleren von 216 und für den großen Zähler von 360 Euro pro Jahr und einer Einleitungsgebühr von 2,47 Euro pro Kubikmeter Abwasser. Die Gebührensatzung tritt bereits im September in Kraft.