Grabenstätt – In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Grabenstätter Gemeinderat einstimmig die Änderung der Friedhofsgebührensatzung für den gemeindlichen Friedhof in Grabenstätt beschlossen.
Die Satzung der Gemeinde über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme ihrer Bestattungseinrichtungen ist seit 1. September 2021 in Kraft und beinhaltet Grabgebühren, also Gebühren für die Nutzungszeit der jeweiligen Grabarten, sowie die Bestattungsgebühren.
Während die 2021 neu berechneten Grabgebühren weiterhin Bestand hätten, beträfen die Änderungen nur die Grabherstellung- und Bestattungsgebühren, so Bürgermeister Gerhard Wirnshofer (BG/FW) vor der Abstimmung. Diese würden – wie auch die Grabgebühren – durch die Gemeinde von den Angehörigen erhoben. Wie es hieß, werden mit der Änderungssatzung auch gleichzeitig die Gebühren für Dienstleitungen der Träger und für die Organisation bei Beerdigungen angepasst.
Laut Wirnshofer habe das betraute Traunsteiner Bestattungsunternehmen, das seit Ende 2024 auch die Aufgaben der damals in den Ruhestand verabschiedeten Leichenfrau Luise Meisinger übernehme, die Anhebung der zugrunde liegenden Grabherstellungs- und Bestattungskosten für ihre Dienstleistung plausibel begründet. Die erhöhten Konditionen seien aus Sicht der Gemeindeverwaltung nachvollziehbar. Zuletzt waren die besagten Gebühren im September 2021 angepasst worden. Nun folgt die nächste Anpassung. „Es wird alles teurer, da bleibt uns nichts anderes übrig“, meinte Josef Austermayer (FW), der in der Pfarrei St. Maximilian Grabenstätt Kirchenpfleger ist. Besonders deutlich sind die Gebührenanpassungen beim Öffnen und Schließen der Erdbestattungen, wo nun 590 Euro statt wie bisher 385 Euro zu entrichten sind, bei einer zusätzlichen Tieferlegung, für die nun 180 Euro statt 90 Euro fällig werden, und für die Grabdekoration mit Grünmatten und vorhandenen Blumen. Letzteres war bisher kostenlos und kostet nun 140 Euro. „Mit der Anpassung der Gebühren wird innerhalb der Gemeinde ein einheitliches Gebührenniveau geschaffen, denn auch die Kosten für die Dienstleistungen auf dem kirchlichen Friedhof wurden bereits angepasst“, stellte Wirnshofer fest. Das beauftragte Traunsteiner Bestattungsunternehmen kenne sich vor Ort aus und weiß im Friedhof über alles Bescheid, gab Austermayer zu bedenken. Auch andere Bestattungsunternehmen würden im Zuge von gestiegenen Lohn-, Arbeits- und Materialkosten ihre Gebühren anpassen, hieß es. mmü