Übersee – Die Wiedererrichtung einer beantragten Lärmschutzwand in Holzoptik aus WPC-Material stieß im jüngsten Bauausschuss mehrheitlich auf Ablehnung. WPC steht für Wood Plastic Composite, also eine Mischung von Holzfasern oder Holzmehl und Kunststoffen wie Polyethylen oder Polypropylen. Eine Antragstellerin wollte eine solche Wand als Ersatz für die vorherige am Kiem-Pauli-Weg 7 zur Grassauer Straße hin als geschlossene Lärmschutzwand in Holzoptik aufstellen. Die fertigen Elemente haben eine Höhe von 1,80 Metern und sollten auf eine Länge von 21,50 Metern zur Straßenseite und 3,60 Metern südlich aufgestellt werden. Der Abstand von der Grundstücksgrenze beträgt einen halben Meter.
Wie Bürgermeister Herbert Strauch informierte, gilt hinsichtlich der Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde die gemeindliche Einfriedungssatzung von Februar 2008, nach der die Höhe der Einfriedungen an öffentlichen Verkehrsanlagen einen Meter nicht übersteigen darf. Dabei gilt die Höhe der Wand ab Oberkante der fertigen Verkehrsanlage.
Vonseiten der Tiefbauverwaltung des Landkreises Traunstein bestehe Einverständnis mit der geplanten Einfriedung des Grundstücks, informierte der Bürgermeister Herbert Strauch (FBL), wenn der dauerhafte Abstand der Hecke oder des Zauns mindestens einen halben Meter zur Grundstücksgrenze betrage. Die Sichtverhältnisse im Bereich der Zufahrt Kiem-Pauli-Weg zur Kreisstraße dürften nicht beeinträchtigt werden. Hier seien die notwendigen Sichtdreiecke nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) mit Schenkellängen von jeweils fünf mal 70 Metern von Bebauung, Bepflanzung, Werbeanlagen oder auch sonstigen sichtbehindernden Gegenständen freizuhalten. Ausgenommen sind einzeln stehende Bäume mit über 2,80 Metern Höhe, wenn sie die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen. Der Abfluss von Niederschlagswasser von der Kreisstraße darf außerdem nicht behindert werden.
Eine Zustimmung zur Erstellung der Lärmschutzwand liege vom Geschäftsführer des Wasserbeschaffungsverbandes Übersee, Winfried Hannappel, vor. Für die Baumaßnahme sei vom Sachgebiet Wasserrecht und Bodenschutz im Landratsamt Traunstein eine Befreiung mit Nebenbestimmungen und Hinweisen erteilt worden.
In der Diskussion sprach sich Hans Thullner gegen die Wand aus. Den Antrag verstehe jeder, aber die optische Gestaltung lasse zu wünschen übrig. So eine Wand könne Bezugsfälle hervorrufen. Die Lärmschutzwand des nördlichen Nachbarn wirke gefälliger. Ebenso sprachen sich Paul Stephl (FBL) und Stefan Haneberg (GfÜ) aus optischen Gründen gegen die Lärmschutzwand aus. Mit fünf gegen drei Stimmen wurde der Antrag abgelehnt. gi