Badeverbot am Malerwinkel
Mit einem Holzgeländer und einem Hinweisschild ist der Badeplatz Malerwinkel aktuell „abgesperrt“. Ein Verfassungsexperte schaut sich für das OVB den Fall an. Foto Engelsberger/Wildfleck
Verfassungsexperte erklärt besonderes Recht – „Voraussetzungen sind streng“
Seeon-Seebruck – Gegen das Betretungsverbot am Malerwinkel regt sich Protest, das Landratsamt hat bereits ein Verfahren zur Prüfung eingeleitet. Grund ist ein besonderes bayerisches Verfassungsrecht. Experte Franz Lindner erklärt den Artikel 141 und skizziert einen vergleichbaren Fall.
In der Bayer