Reit im Winkl – Mit einem Antrag im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms bei einer beabsichtigten Fassadensanierung an einem Anwesen an der Dorfstraße befasste sich der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Vorgesehen ist, die Holzverschalungen, Balkone, Fensterläden, Türen und den Windfang am Dach sandzustrahlen und zu lasieren. Im Anschluss soll das Mauerwerk neu in Weiß gestrichen werden.
Im Zentrumsbereich der Kommune
Bürgermeister Matthias Schlechter (CSU) informierte darüber, dass die Eigentümer bereits im Vorfeld Kontakt zum Architekturbüro Romstätter aufgenommen haben, das mit der fachlichen Betreuung im Sanierungsgebiet beauftragt ist. Nach dessen Einschätzung sei die Maßnahme förderfähig, weil es sich eindeutig um eine Aufwertung im Zentrumsbereich von Reit im Winkl handle. Laut einem Voranschlag lägen die Kosten bei 24373 Euro für die Aufträge, zuzüglich sei eine Eigenleistung vorgesehen.
Im Sanierungsgebiet seien Vorhaben gemäß der Satzung der Gemeinde Reit im Winkl zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortskern Reit im Winkl“ genehmigungspflichtig. Außerdem prüfe die Gemeinde gemäß dem Kommunalen Förderprogramm, ob die beabsichtigten und dargestellten Maßnahmen den Zielen des Kommunalen Förderprogramms entsprechen. Der Förderung werde der Abschluss der Überprüfung der Antragsunterlagen in Aussicht gestellt, wenn die Maßnahme mit den Zielen im Sanierungsgebiet übereinstimme.
Weiter unterrichtete Schlechter, dass von den zuwendungsfähigen Kosten 30 Prozent, maximal 10000 Euro, von der Gemeinde gefördert werden. Entsprechende Haushaltsmittel seien eingeplant. Bei den erwähnten förderfähigen Kosten errechne sich somit eine kommunale Förderung in Höhe von 7312 Euro.
Gerhard Grünbacher (Freie Wähler) wandte sich gegen den Antrag und nannte als Grund dafür unter anderem einige seiner Ansicht nach negative Beispiele sandgestrahlter Häuser in Reit im Winkl. Auch Georg Speicher (ebenfalls Freie Wähler) sprach sich gegen eine Förderung des Vorhabens aus und sah in diesem Fall eine finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde noch nicht in dem erforderlichen Ausmaß begründet.
Der gesamte Gemeinderat unterstrich hingegen in seinem Beschluss mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen von Grünbacher und Speicher, dass er die beabsichtigte Fassadengestaltung begrüße und diese zur Aufwertung im Sanierungsgebiet beitrage. Er bewilligte die Förderung der Maßnahme bei förderfähigen Kosten in Höhe von 24373 Euro und einer somit errechneten kommunalen Förderung von 7312 Euro.