Bergen/Traunstein – Schon am ersten Verhandlungstag im März waren die Spannungen wieder zu spüren, als die Eigentümerin des Wirtshauses im Bergener Zentrum gegen die Angeklagten aussagte – doch zu einer Fortsetzung kam es am vergangenen Donnerstag vor dem Traunsteiner Amtsgericht nicht wie geplant. Die Angeklagten, die früheren Pächter im Alter von 23 und 43 Jahren, ließen sich entschuldigen. Richterin Veronika Ritz war wenig begeistert. Sie strich auch den Verhandlungstermin für 11. September. Vermutlich erst im nächsten Jahr wird der Prozess ganz von Neuem aufgerollt.
Die früheren Wirte sind angeklagt wegen Pfandkehr und Unterschlagung. 70000 Euro im Pachtrückstand wären die Wirte gewesen, dann machte die Eigentümerin am 14. Oktober 2022 ihr Verpächterpfandrecht geltend, heißt: Alle Dinge im Gasthaus, auch wenn sie den Pächtern gehören, wurden gepfändet, hätten also dort bleiben müssen. Doch die beiden Männer hielten sich nicht daran. Später setzte es dann auch noch eine fristlose Kündigung und eine Räumungsklage. Die Eigentümerin ist Gesellschafterin einer in der Region bekannten Immobilienfirma.
Die früheren Wirte waren zum Prozessauftakt zum Teil geständig, bestritten aber den Pachtrückstand. „Den Hotelbereich konnten wir wegen der Sanierung nie nutzen. Und in der Gastro ging anfangs keine Heizung und kein Warmwasser. Drum haben wir die Pacht gemindert“, wehrte sich der jüngere der beiden Angeklagten.
Die Vorwürfe gegen die Eigentümerin gingen noch weiter: Sie hätten auf eigene Kosten Duschwannen für die Hotelzimmer einbauen müssen oder Bodenbeläge für 130000 Euro. „Uns wurden Baumaßnahmen zugeschoben“, so der 23-jährige Angeklagte.
„Was nicht explizit Verpächtersache ist, ist Sache des Pächters. So stand es im Vertrag“, meinte die Eigentümerin bei der Verhandlung im März achselzuckend. Zu einem Urteil kam es damals nicht, weil Richterin Ritz noch Nachermittlungen forderte. Diese wurden inzwischen abgeschlossen – aber ohne Angeklagte kann nicht verhandelt werden.