Teure Paddeltour ins Mündungsdelta der Ache

von Redaktion

Nein, in das Mündungsdelta der Tiroler Achen fährt man nicht. Auch mit dem Kajak nicht. Da half dem 44-jährigen Mühldorfer auch keine Entschuldigung. Die Paddeltour wird teuer.

Prien/Grabenstätt – Ausgerechnet direkt vor dem Schild, das die Kernzone des Schutzgebietes der Tiroler Achen beschreibt und ihr Betreten verbietet, hatte im Juli ein 44-Jähriger sein Kajak abgesperrt. Die Schneise, die er auf dem Weg dorthin im Schilfgürtel hinterlassen hatte, bemerkte eine Gruppe, die auf dem Weg zum Vogelbeobachtungsturm in der Hirschauer Bucht war.

Der 44-jährige Kajakfahrer aus dem Landkreis Mühldorf wurde von den Zeugen angesprochen, gemeinsam warteten sie auf die Polizeistreife aus Traunstein. Das Polizeiboot WSP 4 aus Prien war zu diesem Zeitpunkt gerade im Bereich der Fraueninsel und überprüfte sogleich die Hirschauer Bucht vom Wasser aus. „Keine weiteren Wasserfahrzeuge in der Kernzone“, berichtet Polizeioberkommissarin Alexandra Rieger von der Wasserschutzpolizei. Der Bootsführer des Kajaks entschuldigte sich bei den Polizeibeamten für sein Verhalten: Er habe ein Fahrrad in der Hirschauer Bucht deponiert und sei mit seinem Pkw samt Kajak nach Chieming gefahren. Von dort paddelte er Richtung Naturschutzgebiet. Er bemerkte am Beginn der Kernzone die großen gelben Sperrbojen mit dem Verbot, das Schutzgebiet zu befahren. Da er aber aus Zeitgründen zu seinem Fahrrad wollte und außerhalb der Kernzone keinen geeigneten Ausstieg fand, entschied er sich, den Weg durch das Naturschutzgebiet zu nehmen.

„Unerfreulicherweise musste er dabei mit seinem Wasserfahrzeug durch ein großes Seerosenfeld und einen Schilfgürtel, bevor er über ein Holzgeländer beim Beobachtungsturm wieder aus dem Wasser konnte“, schildert Rieger. Auf dem Weg beschädigte der 44-Jährige geschützte Wasserpflanzen.

Die Wasserschutzpolizei Prien erstattete Anzeige gegen den Betroffenen wegen eines Verstoßes gegen das bayerische Naturschutzgesetz und die bayerische Schifffahrtsverordnung. Laut dem zuständigen Landratsamt Traunstein muss der Kajakfahrer mit einem Bußgeld in Höhe von etwa 280 Euro rechnen.

Nicht ohne Grund ist das Achendelta, zusammen mit dem Auwald entlang der Tiroler Achen, als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Es gilt als das einzige, sich noch natürlich entwickelnde Binnendelta Mitteleuropas. Das als sogenannte Kernzone ausgewiesene Delta darf weder betreten noch wasserseitig befahren werden.

„Der stetige Verlandungsprozess lässt immer wieder neuen Lebensraum entstehen“, weiß Alexandra Rieger, der nach und nach von Pflanzen besiedelt wird. Ausgehend von den offenen Rohböden der Kies- und Sandbänke kann in einzigartiger Weise die weitere Entwicklung bis hin zu den reich strukturierten Auwäldern verfolgt werden, begeistert sich die Oberkommissarin.

Die große Vielfalt an verschiedenen Lebensräumen erklärt die hohe Artenvielfalt von Tieren und Pflanzen, darunter viele seltene und bedrohte Arten, die hier einen weitgehend störungsfreien Lebensraum finden. Es ist ein bedeutendes Brut- und Rast- sowie Überwinterungsgebiet für unzählige Vogelarten, darunter zahlreiche Wat- und Wasservögel. Sogar Seeadler leben laut Alexandra Rieger im Delta. Die Kernzone ist für eine Vielzahl von Wasservögeln ein bedeutender Rückzugsraum. „Viele der anwesenden Vögel ziehen bereits im Spätsommer und Herbst aus Nordosteuropa zu uns an den See, um hier einen Zwischenstopp auf ihrer weiteren Zugroute nach Afrika einzulegen oder den Winter hier zu verbringen“, berichtet Alexandra Rieger. Gerade in der kalten Jahreszeit bräuchten die Vögel ausreichend Ruhe und sollten nicht durch unnötige Störungen aufgeschreckt werden. Diese führten bei den Vögeln zu einem unnötigen Verbrauch der lebensnotwendigen Energiereserven, „was entscheidend dafür sein kann, ob die Tiere den Winter überstehen oder nicht“, so die Frau von der Wasserschutzpolizei.

Die eh schon rückläufigen Schilfgebiete bieten einen wichtigen Schutz und sind Lebensraum für viele Wasservögel und Fische. Auf den Streuwiesen rund ums Delta wächst die Sibirische Schwertlilie, außerdem viele geschützte Orchideenarten. Mehrere nationale und internationale Verordnungen und Richtlinien schützen das Mündungsgebiet der Tiroler Achen. Seit 1954 ist das Mündungsgebiet Naturschutzgebiet. Seit 1986 gilt in der Kernzone des Schutzgebietes ein strenges Betretungs- und Befahrungsverbot.

Der gesamte Chiemsee ist als europäisches Vogelschutzgebiet sowie Flora-Fauna-Habitat ausgewiesen. Er gehört damit zu „Natura 2000“, einem grenzüberschreitenden Netzwerk von Schutzgebieten der EU. Und er gilt als Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung als Lebensraum für Wasser- und Watvögel. Auch deswegen sind Alexandra Rieger und ihre Truppe von der Wasserschutzpolizei Prien so unerbittlich, wenn sie jemanden im Schutzgebiet antreffen. „Je ein Beobachtungsturm in der Hirschauer Bucht (Grabenstätt) und am Lachsgang (Übersee) bietet tolle Ausblicke auf die einzigartige Vogelwelt und Naturlandschaft der Achenmündung. Zudem werden Bootsfahrten zum Achendelta angeboten, hier erklären erfahrene Naturführer die Besonderheiten des Naturschutzgebietes Mündung der Tiroler Achen“, weist Rieger auf legale Wege ans Mündungsdelta hin. Die samt und sonders deutlich günstiger sind, als die mehreren hundert Euro Bußgeld.

Artikel 5 von 11