„Pussys“ und „Bullen“

von Redaktion

Münchner Anwalt muss für Beleidigung auf Traunsteiner Frühlingsfest zahlen

Traunstein – Ein Rechtsanwalt aus München beleidigte während des Frühlingsfests 2024 in Traunstein zwei Polizeibeamtinnen und fünf männliche Kollegen mit „Pussys“ beziehungsweise „Chiemgauer Bullen“. Das brachte dem 34-Jährigen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen siebenfacher Beleidigung und eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen ein. Eigentlich sollte der Fall nach Einspruch des Angeklagten erneut vor dem Amtsgericht Traunstein mit Direktor Markus Kring verhandelt werden. Doch dazu kam es nicht.

Vor dem Gelände des Frühlingsfests an der Siegsdorfer Straße in Traunstein waren die damals eingesetzten Polizistinnen und Polizisten – ausnahmslos in Uniform – am 20. Mai 2024 nachts gegen 1.05 Uhr von dem offensichtlich angetrunkenen Beschuldigten mit „Pussys“ und „Chiemgauer Bullen“ beschimpft worden. Alle stellten damals gegen den Rechtsanwalt frist- und formgerecht Strafanzeige. Sämtliche Beamte hätten als Zeugen erscheinen sollen. Bodycam-Aufnahmen sollten zusätzlich gezeigt werden. Kurzfristig hatte der Anwalt jedoch seinen Einspruch gegen den Strafbefehl mit einer Geldstrafe von insgesamt 9000 Euro zurückgezogen.

Damit wurden der Schuldspruch und die Zahl der Tagessätze rechtskräftig. Im Strafbefehl waren die Einkünfte des 35-Jährigen auf 300 Euro pro Tag geschätzt worden. Das ist offenbar nicht zutreffend. Über die Höhe des Tagessatzes in dem ansonsten rechtskräftigen Strafbefehl wird noch auf dem Büroweg entschieden, teilte Pressesprecherin Maria Riedl gestern auf Anfrage mit.

In der ersten Verhandlung vor dem Amtsgericht im Mai 2025 waren keine Zeugen geladen worden. Der Termin wurde auf Verlangen der Verteidigerin, Ricarda Lang aus München, die eine „volle Beweisaufnahme“ wollte, ausgesetzt. Sie beantragte damals ein Rechtsgespräch mit dem Gericht und Staatsanwalt Nils Wewer. Sie bezweifelte die Verwertbarkeit der Zeugenaussagen. Richter Markus Kring hingegen sah „kein Verwertungsproblem“. Der Vorsitzende Richter merkte an, bestimmte Phänomene wie „alkoholbedingte Entgleisungen im Zusammenhang mit Volksfesten“ seien immer wieder zu beobachten, ebenso ein „mangelnder Respekt gegenüber Polizeibeamten“. Im Übrigen betrachte er die 30 Tagessätze aus dem Strafbefehl aus seiner 30-jährigen Berufserfahrung heraus als eine „sehr moderate Strafe“.

Nach Aktenlage seien die „unseligen Äußerungen“ wohl gefallen. Der Geständnisbonus, der im Strafbefehl berücksichtigt ist, entfällt. Das heißt: Die Ahndung könnte im Fall eines Schuldspruchs höher ausfallen.

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