Traustein – „Ausgerechnet vom Büroapparat eines gemeinnützigen Vereins in Traunstein führte ein 35-jähriger Sozialhilfeempfänger aus Traunreut Telefonsexgespräche in alle Welt über die einschlägigen ‚Nullnullnummern‘, bis die Telekom den Anschluss sperrte“, setzt der Bericht über die Verhandlung am Amtsgericht Traunstein in der Ausgabe des Oberbayerischen Volksblatts (OVB) vom 22. November 1995 an. Der Verein sei auf 44725 Gebühreneinheiten und einer Telefonrechnung von 10287 Mark in knapp zwei Monaten sowie Bankschulden von 4650 Mark sitzengeblieben. „Da wurde der Bock zum Gärtner gemacht“, wird der Amtsrichter zitiert.
Der dreifache Vater habe „nie Geld über die Sozialhilfe hinaus“ gehabt. Er sei seit zehn Jahren arbeitslos gewesen und habe bereits neun Vorstrafen angesammelt gehabt, „unter anderem mehrfach wegen Exhibitionismus“. Schon bevor er den Verein um dessen Geld brachte, habe er sich eine größere Betrügerei erlaubt. Bei einer Werbeartikelfirma habe er Mitte 1994 eine Großbestellung aufgegeben, „etwa drei Chefterminkalender in Schwarz, Dutzende von Einwegfeuerzeugen, Biergläser, Bleistifte und Gummibärchen“. Der Gerichtsvollzieher habe, mangels pfändbarer Habe, bei ihm unverrichteter Dinge abziehen müssen. Denn: „Gegenstände des persönlichen Gebrauchs sind unpfändbar. Dazu gehören unter anderem Bekleidung, Möbel, Fernseher, Ehering und Küchengeräte“, wie unser Partnerportal merkur.de erklärt. „Wenn Sie allerdings einen hochwertigen Luxusfernseher in der Wohnung stehen haben, kann es gut sein, dass dieser gepfändet und gegen ein älteres Modell ausgetauscht wird, dessen Wert deutlich geringer ist.“ In seiner „finanziell absolut desolaten Lage“, sei ihm dann ein Stellengesuch des Vereins gerade recht gekommen. „Er bewarb sich als ‚Mitarbeiter‘ und wurde prompt im September 1994 zum neuen Vorsitzenden als Nachfolger der schwer erkrankten bisherigen Vorsitzenden gewählt. Er erhielt Schecks des Vereinskontos, Scheckkarte und Geheimnummer ausgehändigt.“ Der Verein sei gerade in einer „desolaten Lage“ gewesen, da Zuschüsse vom Landkreis ausblieben und das Arbeitsamt sogenannte ABM-Stellen gestrichen hatten. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (kurz ABM) waren bis 2012 zu Zeiten hoher Arbeitslosigkeit von der Arbeitsagentur bezuschusste Tätigkeiten auf dem sogenannten zweiten Arbeitsmarkt. ABM-Beschäftigte wurden hauptsächlich bei Kommunen und in Vereinen zu zusätzlichen gemeinnützigen Arbeiten eingesetzt.
„Der Verein hatte das Gefühl: Den Angeklagten schickt der Himmel. Er kam aber eher aus der Gegenrichtung“, habe der Richter kommentiert. Der Angeklagte habe die Rücklagen des Vereins „binnen weniger Wochen“ bei Partys mit Freunden in Lokalen und Discos verjubelt. „Wenn man einmal reinhört, wird man süchtig“, sei seine Begründung für seine exzessive Nutzung der Telefonsex-Angebote gewesen.
Porno- oder Telefonsexsucht ist seit 2022 eine von der WHO anerkannte Zwangsstörung. „Die Diagnose ist nach Definition der WHO dann angebracht, wenn Betroffene intensive, wiederkehrende Sexualimpulse über mindestens sechs Monate nicht kontrollieren können und dies ihr Familien- oder Arbeitsleben oder das Sozialverhalten beeinträchtigt.“
Der Amtsrichter habe zugunsten des Mannes anerkannt, dass „gutgläubige Menschen“ es ihm „leicht“ gemacht hätten. Ebenso sein Geständnis und seine reuige Einsicht. „Andererseits habe der Angeklagte ‚mit seinen gewissen sexuellen Problemen‘, dies auch mit Blick auf seine Vorstrafen für Exhibitionismus, den Verein und dessen Telefon ‚missbraucht, um sich selbst eine Freude zu machen‘.“
Der Urteilsspruch: Eine Freiheitsstrafe von 13 Monaten wegen Betrugs und 13-facher Untreue. Dies ohne Bewährung. Heinz Seutter