Zahlreiche Entscheidungen

von Redaktion

Marquartsteiner Rat bringt Parkplatzsysteme, Bauprojekte und neue Satzungen auf den Weg

Marquartstein – Geschäftsführer Florian Stephan informierte den Gemeinderat in der jüngsten Sitzung über mehrere finanzielle Beschlüsse, die zuvor in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden.

Im Bereich der Parkraumbewirtschaftung wurde im August mit einer Gegenstimme die Anschaffung des schrankenlosen und kameraüberwachten Systems „Freeflow“ der Firma Arivo aus Graz für den Parkplatz an der Hochplattenbahn beschlossen. Die Kosten belaufen sich auf rund 36500 Euro netto, zuzüglich weiterer Aufwendungen für Fundamente, Tiefbauverkabelung sowie laufende Betriebs- und Zahlungsabwicklungskosten. Für die Erneuerung des Kassensystems wurde die Firma „n-tree Solutions“ aus Bregenz für rund 25500 Euro beauftragt.

Gemeinderäte
vergeben Aufträge

Für den Hochgern-Parkplatz entschied sich der Gemeinderat für das System „CITEA IMX6 Touch“ der Firma „ght“ aus Nürnberg, das mit rund 17000 Euro netto zu Buche schlägt. Auch hier fallen die genannten Zusatzkosten an. Ergänzend wurde die Einführung der Parkster-App für die digitale Bezahlung auf beiden Parkplätzen beschlossen, die bereits in anderen Orten des Achentals genutzt wird.

Für die Betreuung des geplanten Planungswettbewerbs zur Realisierung von Kindergarten, Grundschule und Bürgersaal auf dem ehemaligen Bahngelände wurde die Firma Landheer und Wehrhahn Architektenpartnerschaft mbH aus München für rund 40800 Euro beauftragt. Der Gemeinderat nahm zudem Kenntnis vom Entwurf der Abfrage an Interessenten für gemeinschaftliches Bauen und beschloss, diesen als verbindlich zu erklären. Die Abfrage soll zunächst zeitlich unbegrenzt erfolgen und bei zu geringem Interesse räumlich von der Gemeinde auf die Region Achental, Chiemgau und den Landkreis ausgeweitet werden.

Erik Oberhorner von der Bauverwaltung informierte die Räte über die anstehende Änderung der Stellplatzsatzung. Er erläuterte die Chronologie der Novelle der Bayerischen Bauordnung ab Dezember 2024, wonach die Stellplatzpflicht zum 1. Oktober entfällt, sofern keine entsprechende Satzung erlassen wurde. Nach Klärung verschiedener Rechtsfragen wurde beschlossen, die bestehende Satzung beizubehalten.

Im Rahmen der Bauanträge stimmte der Gemeinderat der Errichtung einer Gartenhütte in der Kleinen Ötz unter der Auflage zu, dass ein Dachüberstand von mindestens 60 Zentimetern im historischen Gemeindebereich eingehalten wird. Ebenfalls zugestimmt wurde einem Antrag zur Aufstockung einer Garage für zusätzlichen Wohnraum an der Schlossstraße im Bebauungsgebiet Niedernfels. Der Antrag für einen Carport, eine Balkonterrasse und eine Terrassenüberdachung an der Enzianstraße wurde mit zwei Gegenstimmen befürwortet, wobei die Balkonterrasse aufgrund ihrer massiven Ausmaße und kritischen ortsplanerischen Bewertung reduziert werden soll.

Eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage am Guxhauser Weg fand keine Zustimmung. Begründet wurde dies mit dem fehlenden Baurecht und der Überschreitung der zulässigen Geschossflächenzahl (GFZ), die die bisherige Änderungspraxis sprengen würde. Eine Erhöhung der GFZ auf 0,60 durch Umnutzung vorhandener Gebäude wurde als nicht zielführend erachtet, da dies die Grundzüge der Planung berühren würde. Eine so hohe GFZ wäre nur im Rahmen einer Überarbeitung des gesamten Bebauungsplans „Pettendorf“ möglich, was jedoch aufgrund der Beeinträchtigung der gewachsenen ortsbildprägenden Strukturen problematisch erscheint.

Bezüglich der Grundstücke am Oberen Mühlfeldweg, die zusammen mit dem bebauten Stammgrundstück veräußert werden sollen, wurde ein Antrag auf Rodung und Neupflanzung von zwei Bäumen gestellt. Bei der Prüfung des Bebauungsplans „Burgberg“ wurde festgestellt, dass die beiden zu erhaltenden Bäume planerisch nicht korrekt platziert sind. Ein Baum befindet sich innerhalb des Baufensters, der andere unmittelbar am Baufenster, was eine Beschädigung durch Bauarbeiten zur Folge hätte. Der Gemeinderat stimmte dem Antrag zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu und möchte die Entscheidung erst nach Anhörung eines zukünftigen Grundstückserwerbers treffen, um die Möglichkeit des Erhalts der Bäume zu prüfen.

Erik Oberhorner verlas zudem die Zustimmungen zu einem Tekturantrag zum Umbau des Seniorenheims Leopold zum Jugendwohnheim, der lediglich eine geringfügige Änderung im Treppenhaus hinsichtlich des Brandschutzes betraf. Genehmigt wurden außerdem der Neubau einer Lagerhalle mit Carport im Bereich der Windeckstraße durch die Firma Hacher sowie der Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport in der Kleinen Ötz. Zurückgezogen wurde hingegen das Bauvorhaben zur Nutzungsänderung einer Wohnung zu einer Ferienwohnung im Bereich der Loitshauser Straße.

Halteverbot in der
Schlossstraße bleibt

Bürgermeister Andreas Scheck berichtete abschließend, dass die Gemeinde in zweiter Instanz Recht bekommen hat und das eingeschränkte Halteverbot in der Schlossstraße weiterhin Bestand hat. Der Verwaltungsgerichtshof hob im August das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom August 2023 auf und wies die Klage gegen das Halteverbot ab.

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