„Wie ein Berserker“

von Redaktion

Häftling (30) attackiert in JVA Bernau Beamten mit einem Messer

Bernau/Rosenheim – Seit sieben Jahren ist der 30-jährige Nigerianer in Deutschland. Ohne Beruf und trotz eines Deutsch-Kurses in Wasserburg braucht er vor Gericht eine Dolmetscherin. Gearbeitet hat er in Deutschland noch nie. Dafür stand er bereits elfmal vor Gericht. Davon zwar fünfmal nur wegen Schwarzfahrens, allerdings war er auch schon dreimal wegen Körperverletzung und Widerstand zu insgesamt über zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die saß er derzeit in der JVA Bernau ab. Im November 2026 wäre der Mann eigentlich entlassen worden. Das wird sich nun erneut verzögern.

Von Mitgefangenen
überwältigt

In seiner Zelle war er am Sonntag, 8. September 2024, nach der Essensausgabe mit seinen Zellengenossen in Streit geraten. Das bestritt er vor Gericht nicht. Angeblich ging es bei dem Streit um Anteile am monatlichen Einkauf. Dabei, so seine Version, habe sich aus einem Geschubse gegen eine Überzahl an Mitgefangenen für ihn eine ernsthafte Bedrohung ergeben, der er – so der Angeklagte – nur mit dem Messer habe begegnen können. Verletzen habe er niemanden wollen, nur der Bedrohung entkommen.

Dumm für ihn, dass er im Anschluss daran auch noch im Gang vor der Zelle einen Kontrahenten attackierte, obwohl ein herbeigeeilter Justizbeamter sich schützend vor diesen stellte und die Auseinandersetzung beenden wollte. Wie „ein Berserker“ so der Beamte im Zeugenstand, habe er nicht nur einen Stuhl geworfen und dabei den Beamten leicht verletzt, sondern sei auch weiterhin mit dem Messer in der Faust auf ihn losgegangen. Schließlich sei er von mehreren Mitgefangenen überwältigt und zu Boden gebracht worden. Die so attackierten Gefangenen waren inzwischen verlegt oder entlassen worden, sodass sie als Zeugen nicht zur Verfügung stehen konnten. Der einzige noch inhaftierte Zeuge hatte, wie unter Strafgefangenen wohl üblich, einen enormen Gedächtnisverlust und war angeblich nicht in der Lage, sich an irgendwelche Einzelheiten zu erinnern. Es habe eben „eine Rauferei“ gegeben.

Damit blieb einzig die Aussage des Justizbeamten, sodass auf Antrag der Staatsanwaltschaft das angeklagte Geschehen in der Haftzelle nach Paragraf 154 StPO eingestellt wurde. Verblieb der Angriff auf den Justizbeamten als versuchte und vollendete Körperverletzung und der Angriff gegen einen Vollstreckungsbeamten nach Paragraf 114 StGB.

Angesichts der einschlägigen Vorstrafen und der Tat während des Strafvollzuges war an eine Bewährungsstrafe nicht zu denken. Folgerichtig beantragte der Staatsanwalt gegen den Angeklagten eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren zu verhängen. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Julian, verwies darauf, dass es sich wohl um Widerstand gehandelt habe. Er aber nicht wirklich einen tätlichen Angriff sehen könne. Die Attacke habe wohl dem Mitgefangenen gegolten, dabei sei der Beamte unbeabsichtigt getroffen worden. Auch sei sein Mandant deshalb bereits in der JVA disziplinarisch bestraft worden. Eine Strafe von weiteren 17 Monaten Haft sei daher durchaus ausreichend.

Freilassung verschiebt sich auf das Jahr 2028

Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Isabella Hubert sprach eine Haftstrafe von 18 Monaten aus. Eine Bewährung könne bei Straftaten im Gefängnis unmöglich gewährt werden. So wird er wohl erst im Jahre 2028 aus dem Gefängnis wieder frei kommen – vorausgesetzt, er lernt es allmählich, dort sich an Regeln und Gesetze zu halten.

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