Parkplatzgebühren an den Wanderparkplätzen

von Redaktion

Bei der Hochplattenbahn und am Hochgern muss künftig gezahlt werden

Marquartstein – Die Gemeinde Marquartstein führt auf den Wanderparkplätzen an der Hochplattenbahn und am Hochgern kostenpflichtige Parktarife ein. Bürgermeister Andreas Scheck (BfM) erörterte mit den Gemeinderäten die Details dieser Neuerung.

Bisher war das Parken kostenlos, doch die Gebühren sollen nun die Kosten für die Pflege, Instandhaltung sowie den Betrieb der Kamerasysteme und Automaten decken. Im Vorfeld hatte man sich bei Nachbargemeinden informiert. Zudem sollen die Tarife unerwünschte Nutzungen wie Wildcampen verhindern.

Martin Riedl (CSU) beurteilte die angesetzten Kosten als moderat. Er betonte die Wichtigkeit der Begrenzung der Parkdauer auf 48 Stunden, um die Entstehung eines „Autofriedhofs“ zu vermeiden. Zusätzlich regte er an, die Beschilderung übersichtlicher zu gestalten und einen QR-Code anzubieten.

Einstimmig wurde beschlossen, die Wanderparkplätze Hochgern (Burgstraße) und Hochplattenbahn (Schlossstraße) ganzjährig von 0 bis 24 Uhr auf privatrechtlicher Basis zu betreiben. Die Gebühren staffeln sich wie folgt: Bis zu drei Stunden Parkdauer kosten drei Euro, ein Tagesticket fünf Euro und das Parken über Nacht (24-Stunden-Ticket) zwölf Euro. Die maximale Parkdauer beträgt 48 Stunden und kostet 24 Euro. Ein Jahresparkschein ist für 35 Euro erhältlich. Bei Nichteinhaltung der Parkvorschriften wird eine Vertragsstrafe von 35 Euro fällig. Die Tarife gelten sowohl für bargeldlose Zahlungen per App als auch für Barzahlungen. Für Wohnmobile und Camper-Vans ist das Parken über Nacht (23 bis 5 Uhr) nur mit einem 24-Stunden-Ticket zur Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit gestattet. Jegliches Campingverhalten ist untersagt und wird mit 35 Euro geahndet.

Inhaber einer gültigen Gästekarte des Achental Tourismus parken kostenlos, ebenso wie Nutzer der Hochplattenbahn mit einem gültigen Ticket für den jeweiligen Tag auf dem zugehörigen Parkplatz. Mitarbeiter der Hochplattenbahn, Behördenmitarbeiter (Forst, Wasserwirtschaftsamt), Gewerbetreibende, Handwerker und die Bergwacht dürfen die Parkplätze während ihrer Dienstausübung ebenfalls kostenfrei nutzen.

Ein Antrag zur Befreiung von gekennzeichneten Elektrofahrzeugen für die ersten drei Stunden fand keine Mehrheit: Zehn Gemeinderäte stimmten dagegen, drei dafür.

Die Gebührenpflicht tritt in Kraft, sobald die Parkeinrichtungen in Betrieb genommen und entsprechend gekennzeichnet sind.wun

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