Neubau im Schnappenwinkl nur auf einem Grundstück

von Redaktion

Staudach-Egerndacher Rat entkräftet Kritik – Außenbereichssatzung für rechtlich abgesicherte Entwicklung beschlossen

Staudach-Egerndach – Die Außenbereichssatzung für den Ortsteil Schnappenwinkl hat mit dem einstimmigen Beschluss des Gemeinderats und der anschließenden Veröffentlichung Rechtskraft erlangt. Das Verfahren zur Erstellung der Satzung lief bereits seit Februar 2024. Ziel der Außenbereichssatzung ist es, eine maßvolle und zielgerichtete Ortsentwicklung zu ermöglichen.

Die Bauwünsche der Bürger machten die Aufstellung einer solchen Satzung notwendig, um eine kontrollierte Entwicklung des Gebiets zu gewährleisten. Bürgermeisterin Martina Gaukler erklärte, dass im Vorfeld ein Vorentwurf mit Leitlinien für eine verantwortungsvolle Ortsentwicklung erarbeitet wurde. Um die Entstehung von Zweitwohnungen zu verhindern, wurden Grunddienstbarkeiten eingetragen und die zuständigen Behörden beteiligt.

Das Landratsamt erkannte das Ziel einer maßvollen Verdichtung in dem Gebiet an, das nicht mehr landwirtschaftlich geprägt ist. Aufgrund der Nähe zum Wald wurde auf die erhöhte Gefährdungslage hingewiesen, was zur Aufnahme von Verhaltensregeln in die Satzung führte. So sind beispielsweise Baumfällungen und offenes Feuer untersagt. Diese Regeln sind für die Gemeinderatsmitglieder zwar selbstverständlich, dienen aber der rechtlichen Absicherung.

Unverständnis äußerte der Gemeinderat gegenüber der Stellungnahme des Bund Naturschutz, der die Satzung kritisch sah, eine Splittersiedlung befürchtete, von sieben neuen Baurechten ausging und eine Gefährdung des Ortsbildes prognostizierte. Der Bund Naturschutz empfahl stattdessen die Aufstellung eines Bebauungsplans, der jedoch mit mehr Aufwand verbunden gewesen wäre. Der Gemeinderat entgegnete, dass die Außenbereichssatzung eine geordnete städtebauliche Entwicklung fördere und die Grünordnung berücksichtige. Die Annahme hinsichtlich der Baurechte sei zudem falsch: Erfasst wurden die sechs Bestandsgebäude sowie Anbauten, und lediglich auf einem Grundstück ist ein Neubau geplant. Es handele sich demnach um eine geringe Nachverdichtung, die keine größere Bauleitplanung erfordert.

Die verschiedenen Abteilungen des Landratsamts zeigten sich mit der Satzung einverstanden, sodass lediglich kleinere textliche und formelle Anpassungen vorgenommen wurden. Abschließend beschloss der Rat die Außenbereichssatzung einstimmig.tb

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