Reit im Winkl baut

von Redaktion

Gemeinderäte genehmigen zusätzlichen Wohnraum

Reit im Winkl Der Gemeinderat befasste sich in seiner vergangenen Sitzung mit Anträgen auf Errichtung von Wohngebäuden und weiteren Bauangelegenheiten.

Einstimmig wurde das gemeindliche Einvernehmen zu einem Tekturantrag auf Neubau eines Wohnhauses im Ernstwohnsitz auf einem Grundstück an der Weißlofer erteilt. Im Jahr 2023 war dort ein Wohnhaus mit den Maßen zehn mal 6,50 Meter genehmigt worden. Die nun vorliegende Tektur beinhaltete eine Vergrößerung des Gebäudes auf 11,24 mal acht Meter.

Wohnhaus
wird größer

Da sich das Bauvorhaben im Randbereich des faktischen Überschwemmungsgebietes an der Weißlofer befindet, hatte sich bereits im ursprünglichen Verfahren das Sachgebiet Wasserrecht und Bodenschutz dazu geäußert und aus wasserrechtlicher Sicht zugestimmt.

Weiter ging es um einen Antrag auf Nutzungsänderung durch Zusammenlegung eines Appartements im Hotel Löwen an der Tiroler Straße mit den bislang als Personalräume genutzten Flächen in eine Ferienwohnung. Im Dachgeschoss waren im Jahr 2023 unter anderem Räume für Personal genehmigt worden. Nun soll diese Fläche dem bereits bestehenden Appartement zugeschlagen werden. Gerhard Grünbacher (Freie Wähler) befürchtete, dass bei einer Genehmigung des Antrags diese Wohnung dann zu groß werde und als allgemeine Wohnung genutzt werden könne. Der Gemeinderat erteilte für den Antrag bei einer Gegenstimme von Grünbacher das gemeindliche Einvernehmen. Ein für den Antrag notwendiges und bereits vorliegendes Nutzungskonzept ist als Bestandteil der Baugenehmigung mitaufzunehmen.

Vom Besitzer eines Grundstücks in Groißenbach an der Weitseestraße lag ein Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung von zwei Wohngebäuden vor. Bürgermeister Matthias Schlechter (CSU) erläuterte, dass die Verwaltung nach Betrachtung aller Fakten zu dem Schluss gekommen sei, dass es sich beim Vorhabengrundstück um ein Grundstück im Außenbereich gemäß Baugesetzbuch handle. Eine Bebauung sei daher nicht zulässig.

Wegen der geplanten Zufahrt zum Grundstück sei auch das Staatliche Bauamt am Verfahren beteiligt worden. Auch dieses stimme dem Bauantrag nicht zu, da einer neuen, direkten Erschließung über die Bundesstraße B305 das dazu erforderliche Sichtdreieck zum sicheren Einfahren nicht eingehalten werden könne. Aufgrund dieser Gegebenheiten verweigerte der Gemeinderat dem Antrag auf Vorbescheid einstimmig das gemeindliche Einvernehmen. Auf der Tagesordnung stand auch ein Antrag auf isolierte Abweichung hinsichtlich der Errichtung eines Carports auf einem Grundstück an der Unterbichler Straße. An den Traufen ist ein Dachüberstand von 60 Zentimetern und an den Giebelseiten von einem Meter geplant. Gemäß der Baugestaltungssatzung wären an den Giebelseiten 1,50 Meter Dachüberstand notwendig.

Laut Antragsteller können diese nicht eingehalten werden, da zu wenig Platz zwischen dem Nachbargrundstück und der Durchfahrt sei.

Weniger
Dachüberstand

Bürgermeister Schlechter gab bekannt, dass nach Ansicht der Verwaltung die geplanten Dachüberstände ausreichend seien. Auch der gesamte Gemeinderat schloss sich dem an und stimmte dem Antrag auf isolierte Abweichung zu. Er beauftragte die Verwaltung, den entsprechenden Bescheid zu erlassen.

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