Senioren zittern um ihr Zuhause

von Redaktion

Verkauf von Mietwohnungen im Südosten von Grassau schürt Angst und Unsicherheit

Grassau – Vor vier Jahren errichtete die Firma Erl aus Deggendorf eine Seniorenanlage mit Pflegeheim und 45 Mietwohnungen für „Betreutes Wohnen“ in der Kaiserblickstraße. Das Angebot richtete sich an ältere Herrschaften aus ganz Deutschland, die ihr bisheriges Zuhause aufgaben, um im Chiemgau ihren Lebensabend in Sicherheit und Gemeinschaft zu verbringen. Sie kamen. Davon zeugt manch ein Nummernschild an den geparkten Autos.

Mit der Sicherheit
ist es nun vorbei

Nun ist es vorbei mit der Sicherheit. Die Senioren, die in den 45 Wohnungen leben, bekamen vor wenigen Wochen Post: Erl Immobilien, Erbauer und bis jetzt Eigentümer der Anlage an der Kaiserblickstraße, verkauft die Wohnungen. Seitdem geht die Angst um in der 2021 eröffneten Wohnanlage. „Die Bewohner – überwiegend über 80 Jahre alt – sehen sich plötzlich mit der Möglichkeit konfrontiert, erneut umziehen zu müssen oder ihr Wohnrecht gerichtlich verteidigen zu müssen“, so Manfred Riedl gegenüber der Chiemgau-Zeitung. Riedl heißt nicht Riedl, will hier aber seinen Namen nicht in der Zeitung lesen. Er befürchtet Repressalien.

Denn er wird seine Wohnung nicht kaufen. Nicht für mehr als 7500 Euro pro Quadratmeter, die Riedl nennt. Andreas Mayer (Name von der Redaktion geändert), der ebenfalls in einem der drei Blöcke ganz am Ende der Kaiserblickstraße wohnt, ist seine Wohnung für rund 8000 Euro pro Quadratmeter angeboten worden. Für den Stellplatz in der Tiefgarage sollen es zusätzlich noch 25000 Euro sein. „Ich ärgere mich jeden Tag mehr, dass wir unser Haus verkauft haben und hierhergezogen sind“, sagt Mayer. Seine Frau habe das nicht gewollt, er habe darauf gedrungen und bereue das jetzt. Auch Mayers kaufen nicht. Beide, Riedl und Mayer, wissen nur von einem Bewohner, der sich zumindest überlegt hat zu kaufen.

Alle anderen haben mehr oder weniger große Angst vor Eigenbedarfskündigungen. Verständlich, aber nicht nötig, meint Joschka Wittrich von Erl Immobilien. Die Firma habe sich jetzt aus rein wirtschaftlichen Gründen für einen Verkauf entschieden. Mitarbeiter von Erl Immobilien versuchten, die Ängste der Bewohner mit Zuhören und Erklären zu beseitigen. Und: Die Firma habe ein „großes Sicherheitsnetz“ gespannt, inklusive des Vorkaufsrechts für die jetzigen Mieter. Dazu gehörten auch drei Jahre Schutz vor einer Eigenbedarfskündigung, erklärt Wittrich, „mehr ist rechtlich nicht möglich.“ Und: Zweitwohnsitze wolle Erl Immobilien im „Betreuten Wohnen“ nicht.

„Die können ja viel erzählen“, kommentiert eine Bewohnerin der Anlage, die ebenfalls ungenannt bleiben will, diese Aussage des Mitarbeiters von Erl Immobilien. Den dreijährigen Schutz glaube dem Bauträger kaum jemand, das habe sie in Gesprächen mit Nachbarn mitbekommen. Auch Riedl und Mayer nehmen diese Aussage skeptisch zur Kenntnis. Der Gesetzgeber hat die dreijährige Frist im Bürgerlichen Gesetzbuch festgehalten – als Schutz gegen gekauften Eigenbedarf, aber mit Einschränkungen.

Alter allein ist
kein Härtefall

Flattert den Mietern vom neuen Eigentümer tatsächlich eine Eigenbedarfskündigung ins Haus, können sie Widerspruch einlegen (Paragraf 574 ff BGB), auf Härtefall plädieren. Der Erfolg ist fraglich. Dr. Jutta Hartmann, Pressesprecherin des Deutschen Mieterbundes, sagt: „Der Eigenbedarfstatbestand (Paragraf 573 BGB) ist sehr weit gefasst, sodass eine Kündigung wegen Eigenbedarfs derzeit leider in der Regel der ‚Todesstoß‘ für nahezu jedes Mietverhältnis ist.“ Der neue Eigentümer kann Eigenbedarf vor allem dann recht problemlos geltend machen, wenn er selber, Verwandte oder auch Haushaltsangehörige, Pflegepersonal etc. Wohnbedarf haben.

Die Mieter sollten dennoch die Kündigung überprüfen und den Härtefallwiderspruch einlegen, rät Dr. Hartmann. So bestehe die Möglichkeit, dass das Mietverhältnis zumindest für einige Zeit weiter fortbesteht. „Gründe dafür können unter anderem Alter, Krankheit oder fehlender Ersatzwohnraum sein.“ Alter alleine ist nach Erfahrung der Expertin laut  bayerischer Rechtsprechung jedoch kein ausreichender Härtegrund.

Auf diesem „Schleudersitz“ wollen Mayer und seine Frau nicht sitzen. „Die Aussage von Erl ‚Für Sie ändert sich nichts‘ ist absoluter Käse“, sagt Mayer. Sie haben eine neue Wohnung gesucht und gefunden. Noch näher dran an ihrer Tochter, die ohnehin der Grund war, dass Mayers in den Süden Deutschlands zogen. Sie gehen schweren Herzens, sagt Mayer, denn die Nachbarschaft im „Betreuten Wohnen“ sei ausgesprochen nett. Unerkannt bleiben will das Ehepaar trotz neuer Wohnung. Das hat einen ganz handfesten Hintergrund: Wie alle anderen Bewohner der Kaiserblickstraße 22 bis 26 haben auch Mayers eine Küche in ihre Wohnung kaufen müssen. Und wie viele ältere Herrschaften in der Anlage haben sie in die Wohnung, von der sie glaubten, es sei ihre letzte, einiges investiert, sie so ausgestattet, wie sie sie haben wollten. Etwa 15000 Euro haben sie ausgegeben, hat Mayer überschlagen. Zumindest einen Teil davon hätten Mayers vom Käufer oder Nachmieter gerne zurück. Das geht aber nur, wenn sie von Erl Immobilien den Ansprechpartner mitgeteilt bekommen. Weiteren Ärger mit ihrem bisherigen Vermieter wollen sie deshalb nicht. Denn der, das wissen sie schon, zahlt keine Ablöse.

Fragen zu Schutz
und Verantwortung

Riedl und seine Frau sind nicht auf Wohnungssuche. Sie wollen in Grassau, in der Kaiserblickstraße, bleiben. Verärgert sind sie trotzdem. „Rechtlich mag das Vorgehen zulässig sein“, sagt Riedl, „doch unter
‚Betreutem Wohnen‘ verstehen viele ein dauerhaftes, geschütztes Zuhause – nicht ein Mietverhältnis mit ungewisser Zukunft.“ Vor allem, wenn der Vermieter auf der eigenen Internetseite damit wirbt, dass die Verwaltung von stationären Pflegeheimen und „Betreutem Wohnen“ zu seinen Kernkompetenzen zählt.

Für Riedl wirft die Entwicklung in der Kaiserblickstraße Fragen auf: „Fragen über soziale Verantwortung, über Transparenz in der Vermarktung solcher Wohnformen und über den Schutz besonders vulnerabler Gruppen.“ Fragen, die die Politik beantworten muss.

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