Bernau – Der Gemeinderat Bernau hat in seiner jüngsten Sitzung mit 13 zu zwei Stimmen eine neue Satzung zur Stellplatzpflicht verabschiedet. Die Notwendigkeit dieser Überarbeitung ergibt sich aus dem bayerischen Modernisierungsgesetz zur Bauordnung, das am 1. Oktober in Kraft tritt.
Grüne mit
eigenem Antrag
Bürgermeisterin Irene Biebl-Daiber (CSU) erläuterte, dass das Gesetz die Stellplatzpflicht auf die Kommunen überträgt. Dies bedeutet, dass eine Stellplatzpflicht künftig nur noch durch eine gemeindliche Satzung angeordnet werden kann. Daher sei eine Überarbeitung der Satzung bis zum 30. September erforderlich, obwohl die letzte Fassung erst am 1. Februar 2022 erlassen wurde.
Die neue Satzung legt eine Obergrenze für die Anzahl der Stellplätze fest. Für Wohnungen, die dem bayerischen Wohnraumförderungsgesetz unterliegen, sind maximal 0,5 Stellplätze je Wohneinheit (WE) nachzuweisen. Bei anderen Wohnungen sind zwei Stellplätze je WE über 50 Quadratmeter und 1,5 Stellplätze je WE unter 50 Quadratmeter vorgesehen.
Im Vorfeld hatte die Fraktion der Grünen einen eigenen Antrag eingebracht, der von Fraktionsvorsitzendem Severin Ohlert mit der Bürgermeisterin besprochen wurde. Josef Genghammer (Grüne) stellte den Antrag in der Sitzung vor und forderte eine differenziertere Regelung bei der Anzahl der Stellplätze. Eine gestaffelte Regelung würde einen sparsameren Flächenumgang und weniger Versiegelung ermöglichen. Genghammer argumentierte, dass kleinere Wohnungen weniger Stellplätze benötigen und dass der Bedarf an kleineren Wohnungen steigt. Pauschal hohe Stellplatzauflagen würden Verdichtungen und Neubauten erschweren. Als Beispiele nannte er die Marktgemeinde Prien und die Stadt Traunstein, die bereits differenzierte Stellplatzordnungen haben, die sich bewährt hätten und sowohl ausreichend Parkraum als auch eine effizientere Nutzung von Bauland gewährleisten würden. Um dem Parkdruck entgegenzuwirken, schlug Genghammer die Einführung von Parkbewohnerausweisen oder zeitlichen Parkbeschränkungen vor.
Jakob Müller (CSU) äußerte Bedenken hinsichtlich der praktischen Umsetzung von halben Parkplätzen. Dr. Andreas Lang-Ostler (BL) argumentierte, dass unabhängig von der Größe der Wohnung ohnehin meist mindestens zwei Autos vorhanden seien, weshalb die bestehende Regelung beibehalten werden sollte.
Peter Steindlmüller (CSU) begrüßte zwar die Nachverdichtung, wies aber darauf hin, dass diese auch zu mehr Autos und somit zu einem erhöhten Bedarf an Parkplätzen führe.
Mehr Autos durch Nachverdichtung
Letztendlich stimmte der Gemeinderat mit 13:2 Stimmen für den Beschlussvorschlag der Bürgermeisterin, die neue Stellplatzsatzung gemäß dem Vorschlag der Verwaltung zu erlassen.
Gegenstimmen kamen von Josef Genghammer (Grüne) und Peter Pertl (CSU).