War Bernaus Handeln rechtens?

von Redaktion

Landratsamt schickt Gemeinde im Nachgang auf Bürgerentscheid Hitzelsberg einen Brief

Bernau – In der jüngsten Sitzung des Bernauer Gemeinderates verlas Bürgermeisterin Irene Biebl-Daiber (CSU) ein Schreiben der Rechtsaufsicht des Landratsamtes. Gemeinderat Josef Genghammer (Grüne) hatte die Rechtsaufsicht gebeten zu prüfen, ob die Entscheidung zur Umsetzung des Bürgerentscheids bezüglich Gut Hitzelsberg durch die Gemeinde rechtmäßig war. Wie mehrfach berichtet, hatte ein Bürgerentscheid im vergangenen November ergeben, dass dort kein Chaletdorf entstehen soll.

Ein Großteil des Gemeinderates hatte sich zwar enttäuscht vom Ergebnis gezeigt, aber befunden, das Ergebnis respektieren zu wollen.

Flächen in Obhut des
Bund Naturschutz

Gleichwohl hatte Josef Genghammer (Grüne) in einem Antrag diesen Juni gefordert, dass alle sich im gemeindlichen Eigentum befindlichen Flächen am Hitzelsberg an den Bund Naturschutz in Bayern mit beschränkt persönlicher Dienstbarkeit übertragen werden sollen und dass alle übrigen im Bürgerentscheid genannten Flächen nicht weiter überplant werden dürfen. Zugleich hatte Genghammer der Verwaltung vorgeworfen, untätig zu sein.

Bürgermeisterin Irene Biebl-Daiber hatte damals Letzteres zurückgewiesen und erklärt, dass der Wille des Bürgers respektiert werde und aktuell keine weiteren Planungen über das bestehende Baurecht hinaus vorangetrieben werden.

Auch wenn der Antrag Genghammers im Juni mit 18:1 abgelehnt wurde, ersuchte Genghammer die Rechtsaufsicht mit der Bitte um Überprüfung auf Rechtmäßigkeit. In dem Antwortschreiben der Rechtsaufsicht heißt es wortwörtlich: „Der Gemeinde steht beim Vollzug des Bürgerentscheids grundsätzlich ein Handlungs- und Beurteilungsspielraum zu, welche Mittel sie zur Umsetzung ergreift, sodass ein aufsichtliches Einschreiten nur möglich ist, wenn die Gemeinde diesen Spielraum nicht oder fehlerhaft ausnutzt.“

Weiter heißt es im Schreiben: „Zudem ist die Gemeinde bei der Umsetzung des Bürgerentscheids ebenso an Recht und Gesetz gebunden wie beim Vollzug eines Gemeinderatsbeschlusses. Die Fragestellung des Bürgerentscheids gibt keine konkreten Maßnahmen vor, welche die Gemeinde zu ergreifen hat, um den Hitzelsberg dauerhaft vor weiterer Bebauung freizuhalten.“ Die Gemeinde könne daher den ihr zustehenden Handlungs- und Beurteilungsspielraum nutzen.

Ratsbeschluss
ist rechtmäßig

„Ob die in Ihrem Antrag formulierten Maßnahmen geeignet und rechtlich zulässig sind, um den Bürgerentscheid umzusetzen, ist vorliegend rechtsaufsichtlich nicht zu prüfen, da die Gemeinde aufgrund des ihr zustehenden Ermessens berechtigt war, Ihren Antrag abzulehnen. Der Ratsbeschluss vom 26. Juni war daher rechtmäßig“, endete die Antwort an die Gemeinde.

Ohne weitere Nachfragen nahm der Bernauer Gemeinderat die schriftlichen Informationen zur Kenntnis.

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