Bernau – Die Gemeinde Bernau hatte beim Bundesverwaltungsgericht Klage gegen den Freistaat Bayern bezüglich des sechsstreifigen Ausbaus der A8 auf dem Streckenabschnitt zwischen Achenmühle und Bernauer Berg eingereicht. In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats gab Bürgermeisterin Irene Biebl-Daiber (CSU) bekannt, dass eine erste Einschätzung zur rechtlichen Bewertung vorliege. Das Gericht empfehle, die Klage auch unter Kostengesichtspunkten zurückzunehmen.
Scheuers
Schreiben
Streitpunkt der Klage war der Lärmschutz rund um den Ortsteil Hötzing an der A8. Im vergangenen März wurden die Planungen für den Ausbau vorgestellt, wobei laut Klageschrift der Lärmschutz bei Hötzing, den der damalige Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer schriftlich zugesagt hatte, nicht berücksichtigt wurde. Biebl-Daiber erläuterte, dass das Bundesverwaltungsgericht darauf verweise, dass sich die Planungen auf den Streckenabschnitt zwischen Achenmühle und Bernauer Berg beziehen. Das Schreiben Scheuers beziehe sich hingegen „ausdrücklich auf den sechsstreifigen Ausbau der A8 zwischen Bernauer Berg und der Anschlussstelle Felden, also dem Folgeabschnitt. Dessen ungeachtet fehlt dem Schreiben der für die Annahme einer Zusicherung erforderliche Rechtsbindungswillen.“
Weiter heißt es vom Bundesverwaltungsgericht, dass die geltend gemachte Ungleichbehandlung des Weilers Hötzing mit dem Ortsteil Pfaffing der Gemeinde Frasdorf nicht geltend gemacht werden dürfe, „weil Hötzing im Gegensatz zu Pfaffing nicht im Bereich des geplanten Vollausbaus, sondern im Übergangsbereich zum Folgeabschnitt zwischen Bernauer Berg und der Anschlussstelle Felden liegt.“ Es handele sich also um zwei unterschiedliche Sachverhalte. Die in Pfaffing geplante Lärmschutzwand könne demnach von vornherein dauerhaft errichtet werden, in Hötzing hingegen nicht. Es sei aber absehbar, dass auch dieser besagte Folgeabschnitt Planfeststellung erhalte, da dieser im Bedarfsplan als vordringlicher Bedarf aufgeführt sei. Der Frage der ordnungsgemäßen Bewältigung der Lärmbelastung für den Ortsteil Hötzing werde der Senat im Parallelverfahren eines Grundstückseigentümers nachgehen. Biebl-Daiber resümierte, dass die Klage somit „wohl aussichtslos“ sei, aber dennoch Bewegung in die Sache gekommen sei. Peter Pertl (CSU) merkte an, dass in dem Schreiben einiges nicht zutreffend sei und viele Fragen zum Hauptthema Planfeststellungsbeschluss offenblieben. Er fragte zudem, wann der nächste Planungsabschnitt erfolge. Peter Steindlmüller (CSU) hakte nach, bis wann die Gemeinde die Klage zurückziehen könne. Die Rathauschefin antwortete, dass vom Gericht eine Fristverlängerung bis zum 30. September 2025 gewährt wurde. Josef Genghammer (Grüne) fragte nach den bisherigen Kosten der Klage. Ohne konkret zu werden, erklärte Biebl-Daiber: „Es war die Sache wert.“ Sascha Klein (WMG) befand, dass es Sinn und Zweck der Klage gewesen sei, den Ortsteil Hötzing zu unterstützen. „Wenn nun der Richter sagt, privaten Klagen schenken wir mehr Beachtung, dann ok. Aber mehr können wir nicht erreichen.“
Mehrheit
gegen die Klage
Bürgermeisterin Irene Biebl-Daiber beendete die Debatte. Für den Beschlussvorschlag – Rücknahme der Klage – fand sich eine große Mehrheit. Allein Franz Praßberger (ÜWG) und Katrin Hofherr (SPD) stimmten dagegen. Peter Pertl enthielt sich aufgrund persönlicher Beteiligung.