Gstadt – „Wir haben die sitzungsfreie Zeit genutzt, um uns an den gemeindlichen Satzungen zu laben.“ Kämmerer Hans-Georg Heitauer präsentierte gleich nach der Sommerpause Änderungen bei der Zweitwohnsteuer (gesonderter Bericht) sowie bei der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren. Hier sei die letzte Änderung 2016 erfolgt. Die Gemeinde sei zudem zu einer Neukalkulation der Gebührensätze verpflichtet, was auch im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung festgestellt wurde.
Fehlalarm
kostet viel Geld
Heitauer betonte, dass Pauschalsätze bei der Abrechnung helfen. Tatsächlich seien drei bis fünf Einsätze pro Jahr abgerechnet worden. Der Kämmerer merkte auf Nachfragen von Georg Anderl (Bürgerliste) an, dass ein Feuerwehreinsatz aufgrund eines Personenschadens in der Regel kostenfrei sei, da der Fokus auf der Rettung von Menschenleben liegt. Kosten können jedoch entstehen, wenn die Alarmierung vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgt, wie beispielsweise bei einem Fehlalarm durch den Verursacher, ergänzte Christian Summerer (Bürgerliste) und seines Zeichens Kommandant der Feuerwehr. Heitauer fuhr fort, dass sich die Verwaltung bei der Ausarbeitung an der Mustersatzung der bayerischen Gemeindeordnung orientiert und sich auch mit den Kommandanten abgesprochen habe. An Ausrückestundenkosten werden künftig 94,30 Euro (bisher 30,15 Euro) für das Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) fällig, für das Löschgruppenfahrzeug (LF 10) 172,82 Euro (bisher 108,94 Euro) und für den Mannschaftswagen (MTW) 79,54 Euro. (Als Ausrückestundenkosten wird der Einsatz von Geräten und Ausrüstung, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden, vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens berechnet). Die Kosten für den Mannschaftswagen seien ein neuer Kostenpunkt, sagte Heitauer. Der MTW werde zwar erst ab dem kommenden Jahr zum Einsatz kommen, aber mit dem heutigen Beschluss könne man einem erneuten Satzungsbeschluss vorgreifen.
Auch die Streckenkosten erhöhen sich bei den drei Fahrzeugtypen: Für das TSF werden künftig 3,04 Euro (statt 2,39 Euro) je Kilometer veranschlagt, für das LF 10 11,21 Euro (vorher 5,62 Euro) und für das MTW 2,88 Euro. Auch die Arbeitsstundenkosten, also der Einsatz von Gerätschaften während eines Einsatzes, werden teurer, genau wie d ie Personalkosten, die sich nach den Ausrückestunden berechnen. Für ehrenamtliche Einsatzkräfte werden künftig 28 Euro statt bisher 24 Euro angesetzt, auch Sicherheitswachen erhalten künftig mehr.
„Gut, dass man da
einen Schritt macht“
Dominikus Schneider (FWG) hakte nach, wie viele Fälle das pro Jahr seien und was bislang eingenommen wurde. Es waren drei bis fünf Einsätze pro Jahr, antwortete Heitauer. Dabei sei man auf Einnahmen von zuletzt 450 Euro gekommen. „Gut, dass man da mal einen Schritt macht“, merkte Sepp Gartner (FWG) an. Auch Christian Summerer (Bürgerliste) befand den Schritt als notwendige Preisanpassung.
Mit 12:0 nahm der Gemeinderat schließlich die geänderte Satzung über über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren an.